Inland

Lambrecht bedauert: Kinderrechte kommen nicht ins Grundgesetz

Christine Lambrecht wollte als Bundesjustiz- und Bundesfamilienministerin die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz durchsetzen. Dies scheitert an fehlender Bereitschaft zum Kompromiss bei Union und Opposition.
von Alica Aldehoff · 8. Juni 2021

Schwer enttäuscht zeigt sich Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Ihr Vorhaben, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, sei von besonderer Bedeutung gewesen, wie sie am Montag in Berlin äußert: „Kinder sind besonders schutzbedürftig. Das hat uns die Corona-Pandemie noch einmal besonders eindrücklich vor Augen geführt … Ich bedauere zutiefst, dass der Streit über Detailfragen eine Einigung bei diesem so wichtigen Vorhaben verhindert hat“. Sie spricht von einer verpassten historischen Chance: „Dies ist besonders schade, weil wir kurz vor einer Einigung standen und diese Gelegenheit so schnell nicht wiederkommen wird“. 

Im Koalitionsvertrag geeinigt

Union und SPD hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Kinderrechte explizit ins Grundgesetz aufzunehmen. Als dieses Vorhaben in die Tat umgesetzt werden sollte, gab es Diskussionen darüber, ob durch die Aufnahme ins Grundgesetz die Position des Staates zulasten von Familien gestärkt werden könnte, wie die Union befürchtete. Teile der Opposition wollten die Grundgesetzänderung auch mit einem umfassenderen Diskriminierungsverbot verbinden.

Der Regierungsvorschlag hatte vorgesehen, in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes folgenden Satz einzufügen: 

"Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

Schon vorab zeigte sich, dass es mit Opposition und Union schwere Verhandlungen geben würde, denn in Bundestag und Bundesrat wäre eine Zweidrittelmehrheit nötig geween. Nun sind der Vorschlag und jegliche Kompromissversuche nach der abschließenden Verhandlungsrunde mit den Bundestagsfraktionen vorerst gescheitert.

Lambrecht will sich weiterhin für Kinderrechte einsetzen

„Der Schutz der Kinderrechte wird selbstverständlich Schwerpunkt meiner Tätigkeit bleiben. Ihre Verankerung im Grundgesetz bleibt allerdings eine Aufgabe für die Zukunft“, erklärte Lambrecht. Auch versicherte sie, dass ihre Partei, die SPD, sich weiterhin für Kinderrechte einsetzen werde. Dies betonten kürzlich auch Serpil Midyatli, Vorsitzende der SPD Schleswig-Holstein und Susann Rüthrich, Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion.

 

 

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