Aus allen in Deutschland anfallenden Steuereinnahmen erhalten die Kommunen einen prozentualen Anteil. Da dieser für die Erfüllung aller Aufgaben nicht ausreicht, gibt es den kommunalen
Finanzausgleich: Das Land leitet zusätzliches Geld nach unten weiter. Diesen Finanzausgleich hatte das Land gekürzt. Angesichts der Haushaltsnotlage habe das Land 2005 und 2006 zu recht die
Zuweisungen an die Kommunen um jeweils 150 Millionen Euro reduziert, urteilte das Gericht.
"Wenn das Land finanziell nicht mehr handlungsfähig ist, müssen auch die Kommunen Einschnitte in ihrer Finanzausstattung hinnehmen", erklärte Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring
(CDU). Eine Deckung des Landeshaushalts sei in den Jahren ohne Beteiligung der Kommunen nicht möglich gewesen.
Der Niedersächsische Städtetag sowie der Städte- und Gemeindebund bedauerten das Urteil, verwiesen aber auf die Aufforderung der Richter an das Land, die Kommunen unverzüglich am Erfolg
seiner Sparanstrengungen zu beteiligen. Inzwischen hat das Land wegen Steuermehreinnahmen den Steueranteil der Kommunen wieder um 78 Millionen Euro erhöht. (AZ StGH 2/05)
Quellen: Weserzeitung, www.staatsgerichtshof.niedersachsen.de, www.nst.de, www.nsgb.info
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