In einem undurchsichtigen mathematischen Verfahren, dem "Scoring", lassen Banken oder Mobilfunkanbieter von Auskunfteien für jeden Kunden einen Punktwert ermitteln. Der entscheidet darüber, ob
ein Kunde kreditwürdig ist, welchen Zinssatz er bekommt oder ob er beim Versandhaus auf Rechnung bestellen darf.
Problematisch dabei: Verbraucher erfahren nicht, aus welchen Daten sich ihre Scoring-Werte zusammensetzen und warum ein beantragter Kredit möglicherweise abgelehnt wird. Fehlerhafte Daten
können sie nicht korrigieren, Missverständnisse nicht aufklären.
Die SPD hat sich daher in der letzten Legislaturperiode erfolgreich für die gesetzliche Neuregelung des Verfahrens eingesetzt. Sie tritt am 1. April 2010 in Kraft. Betroffene haben dann
Auskunftsrechte über die gespeicherten Informationen und können eine Korrektur von falschen Daten verlangen. Die ausschließliche Nutzung der Anschriftdaten für die Bewertung wird verboten.
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