Krankenhausreform: Woran sich die Länder stören
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Karl Lauterbach plant bis zum Sommer eine Einigung bei der Krankenhausreform mit den Ländern. Am Dienstag trifft sich der SPD-Bundesgesundheitsminister mit Ländervertreter*innen, um die unterschiedlichen Standpunkte zu der viel diskutierten Reform zu erörtern. Laut Medienberichten halte das Bundesgesundheitsministerium am Zeitplan fest, bis zum Sommer Eckpunkte zu konsentieren.
Die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wird in den Bundesländern jedoch weiterhin heftig diskutiert. Laurt Medienberichten fordern die Länderchef*innen für den Umbau der Kliniklandschaft in Deutschland unter anderem drei Dinge: mehr Geld, Mitsprache und Zeit.
Krankenhausplanung soll Ländersache bleiben
Das sächsische Sozialministerium, was sich auch dem Thema Gesundheit widmet, möchte sich auf Anfrage des „vorwärts“ zu diesen Forderungen nicht äußern. Nur so viel: „Bei der angestrebten Krankenhausreform auf Bundesebene hat die sächsische Staatsregierung ihre Krankenhausstruktur fest im Blick, damit bewährte und bedarfsnotwenige Versorgungstrukturen erhalten bleiben“, heißt es aus der Pressestelle des Ministeriums.
Gleichzeitig setzten die demografischen Bedingungen, die von Bundesland zu Bundesland variieren, dem Gesundheitssystem lokal unterschiedliche Rahmenbedingungen. „Umso wichtiger ist es, dass der Bund bei seinen Reformbemühungen die erforderlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Länder respektiert.“
Gerade diese Information liefert einen Hinweis darauf, auf was die Länder laut Medienberichten in der Beschlussempfehlung bestehen: Krankenhausplanung und alles, was damit zu tun hat, soll Ländersache bleiben. Eine Sache, die in der Antwort der Pressestelle auf die „vorwärts“-Anfrage betont wird: „Wir arbeiten als Land Sachsen intensiv mit dem Bund und Gesundheitsminister Karl Lauterbach zusammen.“
Eine Sache sei jedoch wichtig, nämlich, „dass wir die Gestaltungsfreiheit behalten, also selbst bestimmen, welche Krankenhäuser welche Leistungen erbringen dürfen. Dies gebietet unsere grundgesetzlich verbriefte Zuständigkeit für die Krankenhausplanung.“ Man brauche eine Reform, „die eine gewisse Vorhaltefinanzierung für die Standorte gewährt und dabei eine hohe Qualität der Patientenversorgung sicherstellt“.
Krankenhausreform kann man nicht einfach durchwinken
Bisher würden die Krankenhäuser für die erbrachten Fälle vergütet. „Dort, wo die Fallzahlen sinken, wird also das finanzielle Polster immer dünner. Daher sind die Krankenhäuser bestrebt, die Fallzahlen auf hohem Niveau zu halten. Ob dies in jedem Fall die beste medizinische Versorgung für die Patienten sei, „ist aber fraglich“.
Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping begrüßt die Reformpläne: „Ich teile die Problembeschreibung der von Bundesminister Karl Lauterbach eingesetzten Expertenkommission zum deutschen Krankenhauswesen.“ Das Sozialministerium, so Petra Köpping weiter, sei sich mit allen sächsischen Vertreter*innen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und der sächsischen Kommunen einig, dass die Vergütung der Krankenhäuser reformiert werden müsse.
„Wir brauchen diese Reform dringend, gerade um die Standorte zu sichern und weiterzuentwickeln", sagt sie. Doch: Erst, wenn sich Bund und Länder über die Eckpfeiler der Struktur- und Finanzierungsreform einig seien, werde gemeinsam ein Gesetzentwurf entwickelt. Den Weg dahin beschreibt Sachsens Gesundheitsministerin als „sehr ambitioniert, aber das Ziel ist alternativlos“.
Denn die geplante Krankenhausreform sei ein wichtiger Schritt zum Erhalt einer guten medizinischen Versorgung – auch in Sachsen. Klar sei aber auch, dass eine Krankenhausreform ein hochemotionales Thema sei. „Es betrifft jeden Menschen. Das kann man nicht einfach durchwinken“, erklärt die SPD-Politikerin Petra Köpping.