Sein Gesicht steht für den Datenschutz in Deutschland. 2003 ist Peter Schaar vom Bundestag zum Bundesbeauftragen für den Datenschutz gewählt und 2008 im Amt bestätigt worden. Am Dienstag endet seine zweite und nach dem Bundesdatenschutzgesetz letzte Amtszeit.
Peter Schaar war in den zehn Jahren seiner Amtszeit kraftvoller Anwalt für die Datenschutzgrundrechte. Alle konnten spüren, dass die Motivation hierfür seine hohe Wertschätzung für die Menschen ist, um deren Grundrechte es sich ja handelt. In seinem 2007 erschienenen Buch „Das Ende der Privatsphäre. Der Weg in die Überwachungsgesellschaft“ hat Peter Schaar genau untersucht, was mit unseren Grundrechten in der digitalisierten Gesellschaft geschieht und ist dafür von der Friedrich-Ebert-Stifung mit dem Preis für „Das politische Buch“ ausgezeichnet worden.
Aus heutiger Sicht ist „Das Ende der Privatsphäre“ geradezu prophetisch. Das gilt insbesondere für Schaars Aussage, die Wirtschaft werde zum „Hilfssheriff der Strafverfolgungsbehörden“. Angesichts der Enthüllungen von Edward Snowden sehen wir, dass es tatsächlich eine unauflösbar scheinende Verquickung zwischen privater Datenansammlungs- und -analysewut ungeahnten Ausmaßes sowie sicherheitspolitischer Überwachungstätigkeit gibt. Was zuerst da war, ist wie bei Frage nach der Henne und dem Ei schwer zu entscheiden: Peter Schaars Fazit dazu lautete, dass unsere rechtsstaatlichen Errungenschaften Schritt für Schritt verloren gehen. Auch das ist heute richtiger denn je.
Klarheit, Kompetenz und Kampfkraft
Mit großer Inbrunst hat Peter Schaar gegen diesen Verlust angekämpft. Ob es Arbeitnehmerüberwachungen, Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner, die Pkw-Maut, DNA-Massenscreenings oder die elektronische Gesundheitskarte waren – Peter Schaar hat mit Klarheit, Kompetenz und Kampfkraft gegen unbedachte, ungeeignete, unangemessene und nicht erforderliche Eingriffe in unsere Datenschutzgrundrechte argumentiert.
Seine ausgeprägte Fähigkeit, technologische Zusammenhänge einleuchtend zu erklären, kommt auch darin zum Ausdruck, dass nur wenigen das „Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ genauso leicht über die Lippen kommt wie ihm. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses zweite Datenschutzgrundrecht im Urteil zur Onlineüberwachung formuliert und es dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung an die Seite gestellt. Und Peter Schaar ist genau der Richtige, um das „Computergrundrecht“ im Sinne der Grundrechtsträger mit Konturen zu versehen. Deshalb ist es gut, dass er sein Blog fortführen wird.
In der Champions League des Datenschutzes
Darüber hinaus ist Peter Schaar ein echter Europäer. Er war Mitglied der „Artikel-29-Datenschutzgruppe“ der Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedstaaten und hat dort für die Datenschutzgrundrechte der Menschen in Europa gefochten. Er hat sich vehement für ein hohes Datenschutzniveau in Europa eingesetzt, das für alle in Europa mit unseren Daten hantierenden öffentlichen und privaten Stellen gilt.
Er hat wie ein Löwe gegen eine Tendenz gekämpft, die in deutschen Regierungskreisen aufgekommen war. Danach sollten scheinbar banale Datenverarbeitungen aus dem Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung verbannt werden. In Zeiten von Big Data, vom Anhäufen ungeheuerlich großer Datenmassen und ihrer Nutzung, um unser Verhalten vermeintlich vorauszusagen, hat Peter Schaar dafür gesorgt, dass uns allen die Erkenntnis des Volkszählungsurteils wieder in Erinnerung gerufen wurde: Es gibt kein „belangloses“ Datum.
Peter Schaar spielte also in jeder Hinsicht in der Champions League des Datenschutzes: Beim Kampf für die Datenschutzgrundrechte war er hierzulande und in Brüssel unermüdlich, ausdauernd, unerschrocken und unbeirrt. Für zehn Jahre Datenschutzpower gebührt ihm großer Dank!
ist Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen und Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern.