Durch die rasanten Entwicklungen auf dem Elektro- und Elektronikmarkt wächst die Menge an solchem Müll stetig. Experten schätzen, dass die Deutschen ca. 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott
pro Jahr produzieren. FCKW und viele andere Schadstoffe gelangen so in unsere Umwelt. Wertvolle Rohstoffe wie Edelmetalle oder sortenreine Kunststoffe gehen verloren.
Genau dagegen soll das ElektroG wirken. Es setzt zwei EU-Richtlinien von 2002 um, die den Schutz der Umwelt vor Schadstoffen und die Reduktion der Elektroschrottmenge vorsehen. Nach dem
Prinzip der Produktverantwortung werden jetzt alle Beteiligten in die Pflicht genommen. Hauptziele des Gesetzes sind der Umweltschutz und die Ressourcengewinnung.
Schon in der Produktion müssen diese Faktoren bedacht werden. Die Geräte werden in der Herstellung bereits auf einfache Demontierbarkeit, Vermeidung von Schadstoffen und die
Wiederverwendbarkeit der Bestandteile hin überprüft. Dieser Prozess nennt sich eco-design.
Das Gesetz hat die Hersteller verpflichtet, eine Gemeinsame Stelle zur Koordination der Entsorgung zu gründen. Dies geschah im August 2004, als 30 namhafte Hersteller die "Stiftung
Elektro-Altgeräte-Register (EAR)" gründeten. Dort müssen sich seit November 2005 alle verpflichtend registrieren. Die EAR ist mit diesen Aufgaben vom Umweltbundesamt beliehen worden, das aber
weiter die Rechts- und Fachaufsicht trägt.
Die Entsorgung funktioniert nach dem Verursacherprinzip. Das heißt, wer mehr produziert, muss auch mehr entsorgen. Die konkrete Verteilung organisiert dabei die EAR. Die Mehrkosten für die
Wirtschaft von 350 bis 500 Millionen Euro jährlich werden wohl auf die Produktpreise umgelegt.
Für die Sammlung der Altgeräte sind weiter die Kommunen verantwortlich. Sie sind verpflichtet, den Müll der Verbraucher anzunehmen, zu sortieren und zu lagern, bis eine ausreichende Menge zur
Abholung bereitsteht. Wie die Sammelstellen oder Hol- und Bringdienste organisiert werden, bleibt den Kommunen überlassen.
Hier sind die Kommunen im Vorteil, die auf eine bereits funktionierende
Infrastruktur zurückgreifen können oder sich frühzeitig auf das Gesetz
vorbereitet haben. Für andere hingegen könnte die sachgerechte Trennung
und Verpackung der Altgeräte zum Problem werden. Durch den Wegfall der
Entsorgung sparen die Kommunen zwar Geld, es ist aber trotzdem unklar, wer eventuelle Mehrkosten tragen wird.
Für die Verbraucher soll die Entsorgung immer kostenlos bleiben. Aber die Kommunen können ihre Kosten in die Abfallgebühren mit einbeziehen. Die Verbraucher haben nur die Pflicht, ihre
Altgeräte den neuen Sammelstellen der Kommunen zuzuführen. Auch Händler nehmen teilweise freiwillig Altgeräte zurück. Sollten Verbraucher zukünftig Elektroschrott unsachgemäß deponieren, so müssen
sie mit Geldbußen oder Verweigerung der Abholung rechnen.
Bei einer Pressekonferenz Anfang März im Umweltministerium in Berlin waren sich die Vertreter der Hersteller, des Umweltministeriums und der Berliner Stadtreinigung auffallend einig. Der
Geschäftsleiter der BITKOM, Dr. Mario Tobias, bezeichnete das Gesetz als "ein Zusammenspiel von Innovation und Politik". Umweltschutz würde hier nicht durch Vorschriften, sondern durch Wettbewerb
und Eigenverantwortung erreicht.
Ein Problem könnte allerdings die Schnittstelle zwischen Verbrauchern und Kommunen sein. Es gibt Kommunen, die keinen eigenen Abholservice planen oder nur gegen Bezahlung. Das könnte ein
Problem für die Menschen darstellen, die nicht alleine zur Entsorgung ihres Schrotts in der Lage sind und nichts zahlen wollen oder können. Hinzu kommen teilweise weite Entfernungen bis zur
nächsten Sammelstelle in ländlichen Gebieten.
Als weitere Schwierigkeiten sah Harald Abraham von der BRAL Reststoff-Bearbeitung GmbH bei einer Führung im eigenen Betrieb am 1. März 2006 die zunehmende Bürokratisierung und die geringe
Transparenz der Kosten für den Verbraucher.
Mark Herten
Quellen: eigene Recherche, www.bmu.de, www.altgeraete.org, www.stiftung-ear.de
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