"Die Städte werden in die Verantwortung genommen, obwohl sie nicht die Verursacher der Belastungen sind", sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
Nach dem Verursacherprinzip hätte dort angesetzt werden müssen. Der EuGH habe bei seinem Urteil auch nicht die Folgekosten für die Städte berücksichtigt.
Der Deutsche Städtetag forderte Bund, Länder und die Europäische Union auf, Maßnahmen zu unterstützen, um die Feinstaubbelastung wirksam reduzieren zu können. "Das Übel muss endlich an der
Wurzel bekämpft werden und nicht nur dort, wo die Auswirkungen am schlimmsten in Erscheinung treten", sagte Städtetagspräsident und Münchens Oberbürgermeister Christian Ude.
Einklagbares Recht
In der bayerischen Landeshauptstadt hatte Anwohner und Grünen-Politiker Dieter Janecek gegen den Freistatt geklagt, weil er vergeblich einen konkreten Aktionsplan zur Luftreinhaltung verlangt
hatte. Die Luxemburger Richter hatten gestern geurteilt, dass die zuständigen Behörden die Gefahr "auf ein Minimum verringern" müssten, dass die seit 2005 europaweit geltenden Grenzwerte für
Feinstaub überschritten werden. Dieses Recht sei im Zweifel einklagbar - auch von Bürgern, die nicht unmittelbar an einer feinstaubbelasteten Straße wohnten.
Der EuGH hatte jedoch auch klar gestellt, dass Kommunen nicht verpflichtet seien, "Maßnahmen dahingehend zu ergreifen, dass es zu keinerlei Überschreitung (der zulässigen Grenzwerte) kommt".
Die "tatsächlichen Umstände" sowie "alle betroffenen Interessen" müssten berücksichtigt werden. Der Kläger hatte auch die unbedingte Einhaltung der Grenzwerte erstreiten wollen.
Das Bundesumweltamt warnte unterdessen davor, die Lage in Deutschland zu dramatisieren. "Deutschland ist alles andere als eine Feinstaubwüste", sagte die zuständige Expertin im
Bundesumweltamt, Marion Wiechmann-Fiebig.
Quellen: Frankfurter Rundschau, www.handelsblatt.de, www.tagesschau.de, www.welt.de, www.dstgb.de, www.staedtetag.de
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