Inland

Kommunen fordern Finanzhilfen und Planungssicherheit im Kampf gegen Fluglärm

von Stefan Grönebaum · 25. April 2007
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Nach Angaben des Umweltbundesamts (UBA) leiden 13 der 82 Millionen Bundesbürger unter Geräuschstärken, die Gesundheitsrisiken mit sich bringen. Vor allem in der Nähe viel befahrener Straßen, von Autobahnen und von Flughäfen. Eine der Ursachen für die Lärmbelastung sei die ungenügende Berücksichtigung von Lärmfolgen bei der Planung. Daher, so Landsberg in einer Pressemitteilung, setze das UBA hohe Erwartungen in die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinien. Bei der Umsetzung der Richtlinie hätten aber Bundes- und Landesgesetzgeber noch nicht alle Voraussetzungen für effektiven Vollzug durch die Kommunen geschaffen. Den Städten und Gemeinden fehle schlicht die "rechtliche und finanzielle Planungssicherheit."



Landsberg kritisierte weiter die vorgeschriebenen Lärmkarten für bestimmte Emissionsquellen, die bis zum 30. Juni 2007 erstellt werden müssen: Sie seien überflüssig, da den Kommunen die Lage vor Ort ohnehin bekannt sei. Auf der Basis der Lärmkarten sollen die Bundesländer bis zum 18. Juli 2008 so genannte Lärmaktionspläne erstellen. Die Länder hielten sich aber mit Finanzzusagen für die Kommunen zurück, während schon mittelgroße Städte für Lärmkarten und -aktionspläne Kosten im sechsstelligen Bereich veranschlagen.

Zudem könnten die Kommunen nicht die Lärmbekampfung bei überörtlichen Lärmquellen wie Hauptverkehrsstraßen, Großflughäfen und gemeindeübergreifenden Ballungsräumen übernehmen. Es fehle auf Länderseite an klaren Zuständigkeitsregeln und auf Bundesseite an Vorgaben für eine gemeinsame Datengrundlage. Da schließlich nicht geregelt sei, ab welcher Lärmbelastung ein Aktionsplan erforderlich sei, erfolge Lärmkartierung "weitgehend ins Blaue". Landsberg warnt daher, wegen der unzureichenden gesetzlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Umgebungslärmrichtlinie "ist die Einhaltung der vorgegebenen Fristen in vielen Kommunen gefährdet."

Nachtrag: Wie die "Frankfurter Rundschau" berichtet, soll am heutigen Donnerstag eine "Vereinbarung zur Konkretisierung eines Anti-Lärm-Paktes" für den Ausbau des Frankfurter Flughafens unterzeichnet werden. Der Entwurf soll weit richende Zugeständnisse der beteiligten Kommunen enthalten. Demnach stehen alle Lärmschutz-Maßnahmen einmal unter dem Vorbehalt, dass sie "unter Berücksichtigung betrieblicher und wirtschaftlicher Belange" (des Flughafens) geschehen. Sie würden erst umgesetzt, wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt oder die neue Startbahn in Betrieb ist. Die Lärmschutz-Zusagen stehen nur als Prüfauftrag in dem Papier. Es bleibt offen, wie Verstöße gegen das geplante Nachtflugverbot geahndet werden sollen. Für die an der Erarbeitung des Papiers beteiligten Bürgermeister Thomas Jühe (Raunheim) und Michael Antenbrink (Flörsheim), beide SPD, ist es offen, ob es zu einem Anti-Lärm-Pakt kommt. Der Pakt ist ein Ergebnis der Frankfurter Flughafen-Mediation von 2000 und soll bis 30. Juni 2007 in Kraft treten.

Quellen: Pressemitteilung des DStGb vom 25. April 2007, www.dstgb.de; FR vom 26. April, ausführlich zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie: Daniel Krüger, Hoch, was kommt von draußen rein, in: DEMO 4/07, Seite 18

Autor*in
Stefan Grönebaum

war von 1994 bis 1998 Büroleiter und Persönlicher Referent des SPD-Fraktionsvorsitzenden Rüdiger Fikentscher.

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