Inland

Kommentar: Gegendemos statt Bannmeilen!

Immer wieder kommt es zu fremdenfeindlichen Kundgebungen vor Flüchtlingsheimen. Viele fragen: Muss man den teilweise traumatisierten Flüchtlingen und Migranten das wirklich zumuten? Wären nicht generelle Verbote und Bannmeilen eine konsequente Lösung zum Schutz vor Hass und Rassismus?
von Christian Rath · 25. August 2015
Polizei vor Flüchtlingsheimen
Polizei vor Flüchtlingsheimen

Justizminister Heiko Maas hat jetzt Gesetzesänderungen abgelehnt und für Lösungen im Einzelfall plädiert. Tatsächlich ist auch mit der geltenden Rechtslage einiges möglich. Demonstrationen, die zur Gewalt aufrufen, können im Vorfeld verboten oder nach Beginn aufgelöst werden. Zum Schutz vor Gewalt kann als Auflage auch ein deutlicher Abstand zum Heim verlangt werden. Sichere Zugänge für die Flüchtlinge können sicherstellen, dass diese nicht persönlich angepöbelt werden. Wer Steine wirft und volksverhetzende Parolen brüllt, muss mit Strafverfolgung rechnen. Das deutsche Recht bietet genügend Möglichkeiten, Sicherheit und Ordnung durchzusetzen. Dazu braucht es wirklich keine Verschärfungen.

Auch widerliche Parolen müssen erlaubt bleiben

Andererseits gilt es an liberalen Errungenschaften festzuhalten. Auch Demonstrationen mit Parolen, die die Behörden für schockierend und widerlich halten, müssen erlaubt bleiben. Und grundsätzlich müssen Demonstranten den Ort ihrer Kundgebung selbst wählen können, auch vor Kasernen und Flüchtlingsheimen. Hier wird kein politischer Konflikt in ein privates Wohnumfeld getragen, sondern der Ort ist selbst Gegenstand
des politischen Konflikts.

Die richtige Antwort auf Rassisten-Aufläufe sind vielmehr friedliche Gegendemos, die den Flüchtlingen zeigen, dass ihnen in Deutschland auch viele Menschen (vielleicht sogar die Mehrheit) offen und freundlich begegnet. Der demokratische Pluralismus ist nicht das Problem, sondern die Lösung.

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Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent.

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