Koalitionsausschuss: So will die Bundesregierung steigende Mieten begrenzen
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Hamburg plus 12,4 Prozent, Stuttgart plus 22,2, Berlin plus 25,1. In den vergangenen fünf Jahren sind die Mieten in Deutschland sprunghaft angestiegen. In Hamburg liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis inzwischen bei 11,45 Euro, in Stuttgart bei 12,69 Euro und in Berlin bei 10,32 Euro. Ein Ende der Mietsteigerungen scheint kaum in Sicht zu sein. Sonntagabend haben sich SPD, CDU und CSU deshalb auf Maßnahmen geeinigt, um den Mietenanstieg zu begrenzen und Mieterinnen und Mieter zu entlasten.
Die Mitpreisbremse wird verschärft und verlängert
So soll die bestehende Mietpreisbremse bis 2025 verlängert und verschärft werden: Künftig sollen Mieter auch im Nachhinein zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurückfordern können, rückwirkend für zweieinhalb Jahre. Maßgeblich dafür ist die ortsübliche Vergleichsmiete, also die Kosten, die in einer Gemeinde in den vergangenen vier Jahren durchschnittlich für vergleichbaren Wohnraum gezahlt wurden. Ihr Betrachtungszeitraum soll von bisher vier auf künftig sechs Jahre verlängert werden. „Damit lohnt es sich kaum noch für Vermieter darauf zu pokern, ob sich der Mieter überhaupt auf die Mietpreisbremse beruft“, meint Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Mieter könnten nun „überteuerte Wohnungen anmieten und dann noch zweieinhalb Jahre später die überzahlte Miete zurückfordern“.
Mit beiden Maßnahmen werde „der Anstieg bei bestehenden und künftigen Mieten weiter gedämpft“, hofft Bundesverbraucherschutzministerin Christine Lambrecht. „Dadurch gewinnen wir wertvolle Zeit zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum.“ Lob dafür gibt es vom Deutschen Mieterbund. „Wir begrüßen die dringend notwendige Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025“, sagt Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten. Allerdings müsse diese der Hoheit der Bundesländer entzogen werden. „Eine Mietpreisbremse für ganz Deutschland wäre die richtige Antwort gewesen“, so Siebenkotten. Zurzeit geben die Länder die Gebiete vor, in denen die Miete bei einer Wiedervermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Manuela Schwesig: Klare SPD-Handschrift
Darüber hinaus möchte die Bundesregierung die Möglichkeiten zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gesetzlich begrenzen. Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern sollen zudem künftig höchstens die Hälfte der Maklerkosten tragen müssen. Die SPD hatte darauf gedrungen, dass der Verkäufer die Maklerkosten vollständig trägt. Um den Wohnungsneubau anzukurbeln, sollen Kommunen bessere Möglichkeiten erhalten, Baulücken zu schließen. „Es geht nicht alleine nur um die Städte, sondern auch längst um den ländlichen Raum“, betonte die kommissarische SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig im Gespräch mit dem Deutschlandfunk. Der Beschluss des Koalitionsausschusses „trägt ganz klar die SPD-Handschrift“.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.