Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Reform der Erbschaftsteuer auf den parlamentarischen Weg gebracht. Von Bundestag und Bundesrat endgültig beschlossen werden soll die Reform im ersten
Quartal kommenden Jahres.
Die Zustimmung der SPD im Parlament hängt dabei von ganz klaren Bedingungen ab, erklärten am Mittwoch der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß, und der
stellvertretende finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Florian Pronold. Der vorgesehene Erlass der Erbschaftssteuer müsse an die Zahl der erhaltenen Arbeitsplätze geknüpft sein.
"Eine solche Arbeitsplatzklausel ist atmend", so Poß und Pronold.
Gleichzeitig warnten die SPD-Politiker die Union davor, Das Gesetz zur Sicherung der Unternehmensnachfolge als Hebel zu sehen, "die betriebliche Erbschaftssteuer insgesamt abzuschaffen". Die
Erbschaftsteuer müsse vielmehr gestärkt werden. "Sie ist ein zentrales Instrument für die notwendige Finanzierung der Bildungsausgaben in den Ländern."
Der vorgesehene Erlass der Erbschaftssteuer sieht vor, dass die Erbschaftssteuer für jedes Jahr des Erhalts der Firma um ein Zehntel ermäßigt wird, so dass die Steuer nach zehn Jahren ganz
wegfällt. Gekoppelt ist die erbschaftsteuerliche Begünstigung daran, dass der Betrieb mit seinen Arbeitsplätzen in seiner Grundstruktur im wesentlichen erhalten bleibt. Die Einnahmen aus der
Erbschaftsteuer stehen allein den Bundesländern zu.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.