Bis nächste Woche bietet der Kartellamtschef den kooperienden Gasunternehmen Kompromißangebote an, wie beispielsweise Freimengen, über die sie nach eigenem Ermessen Verträge abschließen
können. Das Amt will den langfristigen Exklusivverträgen an den Kragen, mit denen die Gasversorger versuchen, Stadtwerke und andere Verteilsunternehmen an sich zu binden. Künftig soll ein Mehr an
Wettbewerb durch folgende Regelungen sichergestellt werden: Verträge, die mehr als 80 Prozent des Bedarfs abdecken, dürfen höchstens auf zwei Jahre befristet werden. Deckt eine vertragliche
Regelung zwischen 50 und 80 Prozent des Bedarfs ab, darf eine Laufzeit von vier Jahren nicht überschritten werden.
Böge erhofft sich von der Öffnung der Verträge neue Anbieter: Einige Energieversorger warteten nur darauf, den Markt beliefern zu können. Wingas, Deutschlands zweitgrößter Gasimporteur, sowie
einige andere kleinere Unternehmen, haben bereits ihre Einwilligung signalisiert. Eine Einigung hängt jetzt wesentlich vom Branchenführer Eon-Ruhrgas ab. Dessen Vorstandschef Burckhard Bergmann
lehnte bislang aber die Forderungen des Kartellamts kategorisch ab und drohte mit gerichtlichen Schritten. Die Behörde nimmt die Drohung gelassen: es sehe sich in einem solchen Verfahren "auf der
Siegerseite".
Christine Fischer
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. September, Stuttgarter Zeitung, 14. September.
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