"Langfristige Vertragsbindungen von Weiterverteilern haben eine marktabschottende und damit preiserhöhende Wirkung", betonte Kartellamtschef Ulf Böge. Er hoffe nun auf ein Sinken der
Gaspreise noch in diesem Jahr. Die Verbraucherzentralen begrüßten die Kartellamts-Entscheidung: "Das ist eine wunderbare Nachricht", sagte Holger Krawinkel vom Verbraucherzentrale Bundesverband
(VZBV). Auch er rechne nun mit einem intensiveren Wettbewerb und sinkenden Gaspreisen.
Bei seinen Ermittlungen hatte das Kartellamt festgestellt, dass rund 70 Prozent der Stadtwerke im Netzgebiet von Eon langfristige Verträge (Laufzeiten von 15 bis 25 Jahren) mit dem Essener
Energieversorger abgeschlossen haben. Neue Anbieter hätten daher kaum Chancen auf dem Markt.
Das Kartellamt wollte sich zunächst auf dem Verhandlungsweg mit Eon einigen. Der Energieversorger war aber lediglich dazu bereit, sich mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung auf kürzere
Lieferzeiten festzulegen. Dem Kartellamt reichte diese Selbstverpflichtung nicht, da sie nur für neue Verträge gelte.
Bereits bestehende langfristige Lieferverträge müssen nun bis zum 30. September 2006 gekündigt werden. Das Kartellamt erließ zudem strenge Richtlinien für neue Verträge. Vereinbarungen mit
einer Laufzeit von mehr als vier Jahren dürfen künftig nicht mehr als 50 Prozent des Bedarfs der jeweiligen Regionalversorger decken. Liefert Eon über 80 Prozent des Bedarfs, darf der Vertrag nur
maximal drei Jahre laufen.
Gericht muss entscheiden
Eon-Ruhrgas-Chef Burckhard Bergmann kündigte unterdessen an, gegen die Entscheidung des Kartellamts zu klagen, da diese für sein Unternehmen ein erhebliches Risiko bedeute. Trotz
langfristiger Einfuhrverträgen dürften nur noch kurzfristige Lieferverträge abgeschlossen werden.
Karsten Wiedemann
Quellen: Frankfurter Rundschau (18.1.06), Berliner Zeitung (18.1.06), Der Tagesspiegel (18.1.06), www.bundeskartellamt.de, www.eon.com, www.vzbv.de
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