Karlsruhe stärkt Bundesnetzagentur gegen Energieversorger
Die Bundesnetzagentur durfte die Netzdurchleitungsgebühren von mehreren Energieversorgern kürzen, darunter die der Vattenfall Europe AG um 18 Prozent. Dies entschied am Donnerstag der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz müssen die Netzbetreiber anderen Energieerzeugern Zugang zu ihren Netzen gewähren, dürfen dafür aber Gebühren erheben. Die
Bundesnetzagentur hatte die Gebühr von Vattenfall gekürzt und die Firma dagegen Klage eingelegt. Nun erklärte der BGH die Kürzung für rechtmäßig und stellte fest, dass Vattenfall 50 Millionen Euro
zu viel erhoben habe, die der Firma bei der nächsten Gebührenrunde abgezogen werden sollen. Außerdem wurden auch Klagen von Energieversorgern abgewiesen, die sich gegen die Kürzung ihrer Gebühren
durch die Kartellbehärden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gewehrt hatten.
Das Urteil stärke der Agentur "den Rücken für die nächste Gebührenrunde", freute sich Netzagenturpräsident Matthias Kurth. Die Netzregulierung drückt zuerst die Preise für Stromanbieter, aber
Kurth sieht auch für private Endkunden eine Entlastung: für einen zweiköpfigen Durchschnittshaushalt hätten die beiden Gebührenrunden rund 48 Euro im Jahr gespart. In Branchenkreisen hieß es
dagegen, die Auswirkungen für Privatkunden lägen im Centbereich, auch der Energieexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Holger Krawinkel, glaubt: "Es wird nichts zu merken sein." Der
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hält es für offen, wie sich das Urteil auf die Preise auswirkt. Während Eon erklärte, es habe Rückstellungen von 600 Millionen Euro gebildet,
um die verordneten Kürzungen auffangen zu können, erklärte das RWE, wegen eines späteren Genehmigungsbescheids nicht betroffen zu sein. Vattenfall will das Urteil prüfen.
Quellen: Die Welt, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Stuttgarter Zeitung vom 15. August, www.bdew.de, www.bundesnetzagentur.de
war von 1994 bis 1998 Büroleiter und Persönlicher Referent des SPD-Fraktionsvorsitzenden Rüdiger Fikentscher.