Inland

Kanzler Scholz: Hilfszahlungen fließen trotz Schuldenbremse weiter

In einem Videostatement kündigt Bundeskanzler Olaf Scholz an, wie die Bundesregierung konkret auf das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Schuldenbremse reagieren will. Er stellt klar: Die Ziele der Regierung würden weiter verfolgt.

von Lars Haferkamp · 24. November 2023
Bundeskanzler Olaf Scholz bekräftigt: Die Ziele der Bundesregierung „sind und bleiben richtig!“

Bundeskanzler Olaf Scholz bekräftigt: Die Ziele der Bundesregierung „sind und bleiben richtig!“

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich in einem Videostatement zum Bundeshaushalt direkt an die Bürger*innen gewandt. Darin stellt er klar, dass wichtige Hilfezahlungen der Regierung auch nach der vorläufigen Haushaltssperre ausgezahlt werden. „Die wichtigste Nachricht gleich zu Beginn: Das Verfassungsgericht hat festgehalten, dass Hilfen in besonderen Notlagen weiterhin möglich sind.“ Explizit nennt der Kanzler hier „Hilfen, mit denen wir die stark gestiegenen Preise für Strom und Gas dämpfen“. Er betont: „Solche Hilfen sind weiterhin möglich.“ Das gelte ebenso für die Hilfen im Zuge der Corona-Pandemie und des Ahr-Hochwassers.

 

Das will ich Ihnen heute mitteilen: pic.twitter.com/Xkae1Sthre

— Bundeskanzler Olaf Scholz (@Bundeskanzler) November 24, 2023

 

Scholz: Schuldenbremse wird für 2023 ausgesetzt

Allerdings gebe es jetzt nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Schuldenbremse eindeutige Vorgaben, die zu beachten seien. Der zentrale Punkt sei dabei, dass „etwaige Kredite nun jedes Jahr vom Bundestag neu beschlossen werden“ müssen. Das Karlsruher Urteil habe damit konkrete Folgen, nicht nur für den Bund sondern auch für zahlreiche Bundesländer. Das gelte für dieses Jahr und die kommenden Jahre.

Der Kanzler bestätigt noch einmal die Ankündigung von Bundesfinanzminister Christian Lindner zur Aussetzung der Schuldenbremse: „Damit in diesem Jahr die Hilfen gesichert sind, werden wir dem Bundestag für das laufende Jahr vorschlagen, die für solche Fälle im Grundgesetz ermöglichte Ausnahme von der Schuldenbremse erneut zu beschließen.“

Haushalt 2024 wird „zügig, aber mit Sorgfalt“ aufgestellt

Den Bundesaushalt für das Jahr 2024 werde die Regierung „im Lichte des Urteils genau überarbeiten – zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt“. Die Bundesregierung schiebe die nötigen Entscheidungen nicht auf die lange Bank. Sie arbeite bereits in diesem Jahr daran, „dass die Bundesregierung und der Bundestag alle Beschlüsse, die für den Haushalt 2024 erforderlich sind, schnell treffen“ können. Am kommenden Dienstag will Scholz „zu all diesen Fragen eine Regierungserklärung im Deutschen Bundestag abgeben“.

Der Kanzler bekräftigt das Festhalten an den „klaren Zielen“ der Bundesregierung: „Erstens, wollen wir die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und seine Auswirkungen auf unser Land abmildern. Zweitens, wollen wir die Ukraine unterstützen.“ Drittens wolle die Bundesregierung den Zusammenhalt in Deutschland weiter stärken. Viertens wolle sie das Land „unverändert modernisieren, damit wir auch in Zukunft eine starke Industrie, gute Arbeitsplätze und gute Löhne haben, wenn wir künftig klimaneutral wirtschaften“. Und schließlich wolle die Regierung fünftens dass die Bundesrepublik schneller und digitaler werde. „All diese Ziele sind und bleiben richtig!“, betont Bundeskanzler Olaf Scholz. „All diese Ziele verfolgen wir weiter.“

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