Das Grundgesetz hat dem Bund das Gesetzgebungsrecht gegeben, "wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht." (Artikel 72, Abs. 2) Dies gilt nach Rechtsprechung, Politik und Praxis vorrangig für die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik.
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
Die Verhinderung und Verringerung von Arbeitslosigkeit ebenso wie die berufliche Eingliederung und Wiedereingliederung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die bundesweit wirksame Maßnahmen der Arbeitslosenunterstützung und Arbeitsmarktpolitik erforderlich machen. Eine Zersplitterung durch lokale Arbeitsmarktpolitik kann diesem Grundgesetzauftrag nicht gerecht werden.
Gleichzeitig erfordert die Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in Arbeit und Gesellschaft passgenaue Lösungen, die sich an den Problemen und Fähigkeiten der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen orientieren sowie an den verfügbaren und mobilisierbaren Arbeitsmöglichkeiten vor Ort. In vielen Fällen ist es hierzu unabdingbar, ein umfassendes persönlich-berufliches Profiling sowie auf dieser Grundlage die Kombination flankierender sozialer Hilfe bei vielfältigen Problemlagen und berufliche Integration anzubieten.
Es ist also gleichermaßen erforderlich, die Arbeitsmöglichkeiten "am Ort" einschließlich der sozialintegrativen
Leistungen bestmöglich auszuschöpfen, wie auch über die lokalen, regionalen und teilweise auch nationalen Grenzen hinauszusehen. Aus diesem Grund ist die Kooperation einer bundeweit
gesteuerten - jedoch dezentral operierenden - Bundesagentur mit ihren über 180 Arbeitsagenturen und mehr als 600 Geschäftsstellen sowie den über 12000 lokal verankerten Kommunen ein geeigneter
Weg für die notwendige Balance von Zentralität und Dezentralität.
Die aus gutem Grund mit der Einführung des AVAVG 1927 überwundene "Kirchturmpolitik" der vorherigen lokalen Arbeitsämter würde bei einer größeren Ausdehnung der Optionskommunen 83 Jahre später wieder durch die Hintertür eingeführt. Jede Kommune sollte sorgfältig abwägen, ob sie dies im Interesse ihrer Bürger verantworten kann oder ob die gemeinsamen Job Center nicht der geeignetere Weg für eine erfolgreiche Eingliederung der Menschen in Hartz IV in Gesellschaft und Beruf darstellen.
Bessere Integration in gemeinsamen Job Centern
Nach Inkrafttreten von Hartz IV Anfang 2005 hat es erhebliche Reibungsverluste bei dem Zusammentreffen von zwei unterschiedlichen sozialen "Kulturen" zwischen Arbeitsagenturen und Sozialämtern gegeben. Dies wurde noch dadurch verschärft, dass die Gesetzgebung (SGB II) keine klaren Entscheidungslinien der beiden Trägerinstitutionen in den damaligen Arbeitsgemeinschaften (Argen) vorgegeben hat. Eine wirksame berufliche Eingliederungspolitik, die in der Verantwortlichkeit der Arbeitsagenturen lag und liegt, wurde daher erheblich erschwert bis unmöglich gemacht.
Der Bundesrechnungshof hat dazu in verschiedenen Stellungnahmen an den Deutschen Bundestag deutlich hervorgehoben, dass dies die Bevorzugung örtlicher Anbieter von Leistungen der administrativen Infrastruktur bis zu arbeitsmarktpolitischen Trägern und Maßnahmen befördert hat. Diese oft wahltaktisch motivierten kommunalen Entscheidungen haben Transparenz und Effizienz von Kosten und Erträgen erschwert bis verhindert.
In den inzwischen bald fünfeinhalb Jahre arbeitenden ehemaligen Argen und jetzigen Jobcentern sind mühselige Verbesserungen der Organisation und Verfahren sowie der Auswahl und Schulung qualifizierter Mitarbeiter von beiden Trägerinstitutionen und deren Zusammenarbeit erfolgt. Zusätzlich hat es eine Fülle gesetzlicher Änderungen gegeben. Ein hochrangig zusammengesetzter Ombudsrat hat mehrere Jahre die negativen Konsequenzen dieser teilweise politisch motivierten unausgegorenen Gesetzgebung zu glätten versucht. Wenn dieser schwierige Prozess des " Zusammenraufens" jetzt wieder auseinandergerissen würde, wären erhebliche Verschlechterungen der Leistungen für die betroffenen Menschen in Hartz IV, Nachteile und Unsicherheiten für die Mitarbeiter in den Job Centern sowie zusätzliche Belastungen des Hartz IV Budgets von 48 Mrd. Euro für die Steuerzahler die Folge.
Nach einer umfassenden Analyse der Kosten und Erträge ergibt sich pro Bedarfsgemeinschaft (Hartz IV Haushalt) ein Verlust von 63 Euro für die Optionskommune gegenüber den gemeinsamen Job Centern wegen der Defizite bei der beruflichen Integrationsleistung. Wenn in Zukunft 41 zusätzliche Optionskommunen gegründet werden- an Stelle der bisherigen Job Center- ergibt dies einen rechnerischen Mehrbedarf pro Jahr von 500 Mio. Euro. Bei einer vollständigen Übernahme der Job Center durch Optionskommunen würde dies beim Bund Einnahmeausfälle und Mehrausgaben von insgesamt 3,9 Mrd. Euro im Jahr verursachen.
Notwendig sind allerdings Verbesserungen im Zuge des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens für die gemeinsamen Job Center - vor allem in Bezug auf Konsequenz, Transparenz, Vergleichbarkeit und
praktische Durchsetzung von Zielvereinbarungen, Weisungsstrukturen sowie Steuerungs- und Aufsichtsstrukturen mit der notwendigen Balance von Bundeseinheitlichkeit und Dezentralität. Leitmaßstab
dabei muss sein: Bestmögliche Integration der betroffenen Menschen in Hartz IV in Gesellschaft und Beruf und nicht wahltaktisches Kalkül auf welcher politischen Ebene auch immer.
In den Kommunen muss jetzt entschieden werden, ob die gemeinsamen Job Center fortgeführt oder die Umwandlung in Optionskommunen beantragt werden soll. Das Interesse müsste sein, die
Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen in den gemeinsamen Job Centern so weit als möglich zu erhalten und effizienter zu gestalten. Sonst kehren wir wieder in die Kirchturmspolitik
der Arbeitsnachweise vor 1927 zurück. Viele Kommunen leisten eine gute Arbeit bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen und der von ihnen abhängigen Menschen, sind jedoch weniger erfolgreich
bei der beruflichen Eingliederung. Zudem besteht die Gefahr, dass die Landräte und Bürgermeister an den beachtlichen finanziellen Mitteln vom Bund für die Betreuung Langzeitarbeitsloser
interessiert sind, auch um die lokale Wirtschaft zu fördern und ihre Beschäftigungsgesellschaften zu finanzieren. Die zu betreuenden Menschen in Hartz IV können dann leicht ins Hintertreffen
geraten und wir alle als Steuerzahler noch mehr zur Kasse gebeten werden.
Dr. Ursula Engelen-Kefer leitet den Arbeitskreis Sozialversicherung im Sozialverband Deutschland. Von 1990 bis 2006 war sie stellvertretende Vorsitzende des DGB.