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Investitionen in Bildung, Mobilität und Digitales: Bundestag beschließt Grundgesetzänderung

Der Bund soll künftig stärker direkt in Bildung investieren können. Deswegen hat der Bundestag heute mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit verschiedene Verfassungsänderungen beschlossen. Damit folgten die Abgeordneten einer großen bildungspolitischen Forderung der SPD.
von Jonas Jordan · 29. November 2018
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Mit der heute beschlossenen Grundgesetzänderung hat der Bundestag den Weg dafür frei gemacht, dass der Bund künftig Geld in Bildung investieren kann. Damit wird das Kooperationsverbot weitgehend gelockert.

Die SPD hatte in den Koalitionsverhandlungen mit der Union 2017 darauf bestanden, dass eine entsprechende Lockerung des Kooperationsverbotes in den Koalitionsvertrag geschrieben wird. Seitdem hat sie die notwendigen Grundgesetzänderungen zielstrebig vorangetrieben.

Barley froh über Änderung

Justizministerin Katarina Barley hob in ihrer heutigen Rede hervor: „Die SPD ist die einzige Partei, die seit vielen Jahren geschlossen für die Abschaffung des strikten Kooperationsverbotes in der Bildung eintritt.“ Entsprechend froh war Barley, dass es nun gelungen sei, das Grundgesetz zu ändern. Die Änderung sei wichtig, da Bildungschancen nicht davon abhängen dürften, wo und mit wie viel Geld jemand aufwachse.

Das Kooperationsverbot untersagte bislang, dass der Bund Einfluss auf die Schulpolitik der Länder ausüben darf, vor allem nicht durch die Finanzierung von Bildungsmaßnahmen. Eine erste Lockerung führte dazu, dass solche Hilfen für finanzschwache Kommunen möglich waren.

Nun sollen alle Städte und Gemeinden von der Unterstützung des Bundes profitieren.  Denn in dem neuen Verfassungsartikel heißt es, der Bund könne den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen in der Bildungsinfrastruktur gewähren.

Fünf Milliarden Euro für den Digitalpakt

Diese Verfassungsänderung ist auch Voraussetzung für den „Digitalpakt Schule“. Er besagt, dass insgesamt fünf Milliarden Euro in schnelles Internet, Tablets und in die Schulung der Lehrerinnen und Lehrer investiert werden sollen. Auch auf den Nahverkehr und den Wohnungsbau wirken sich die Gesetzesänderung aus. Laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) kann der Bund mit der Grundgesetzänderung nun viel schneller den Ausbau des Schienen-Nahverkehrs und den sozialen Wohnungsbau fördern.

Eigentlich habe es eine Verständigung gegeben, dass sich der Bund 2019 aus der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus zurückziehe, sagte Scholz. „Das ist angesichts der momentanen Lage auf dem Wohnungsmarkt kein akzeptabler Stand der Dinge“, machte der Vizekanzler und Finanzminister klar. Scholz bezeichnete die heute beschlossene Grundgesetzänderung in diesem Zusammenhang als notwendige Entwicklung.

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil jubelte: „Überall in Deutschland können nun alle Schulen eine gute digitale Ausstattung bekommen – schnelles Internet, Tablets, Schulungen des Personals.“ Die SPD-Partei- und Fraktionvorsitzende Andrea Nahles sprach von einem guten Tag „für die Vielen in unserem Land“. Die beschlossene Änderung stärke den Zusammenhalt in der Gesellschaft. „Bund und Land können jetzt Hand in Hand für bessere Schulen arbeiten“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil. 

Bundesrat muss am 14. Dezember zustimmen

Damit das Grundgesetz aber noch tatsächlich geändert werden kann, bedarf es noch einer Zweidrittelmehrheit im Bundesrat. Dieser will in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr, am 14. Dezember, darüber beraten. Geplant ist, dass die Änderungen zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten sollen. Scholz appellierte an die Länder, der Verfassungsänderung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit zuzustimmen.

Autor*in
Jonas Jordan
Jonas Jordan

ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo

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