Innenminister*innen planen Mustererlass gegen Reichsflaggen
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Am Rande einer Querdenker-Demonstration stürmten am 29. August letzten Jahres Rechtsextremisten die Treppe vor dem Berliner Reichstagsgebäude und schwenkten dabei mehrere Reichsflaggen. Dies löste eine Diskussion über das Verbot von Reichs- und Reichskriegsflaggen aus.
Bedrohliches Auftreten verboten
Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) wies im September 2020 die Bremer Polizei an, generell gegen öffentlich gezeigte Reichskriegsflaggen vorzugehen. Den Bremer Gerichten ging das aber zur weit. Das Zeigen solcher Fahnen könne nur unterbunden werden, wenn es in aggressiv-provokanter oder einschüchternder Weise erfolge.
Diesen Vorgaben versucht nun die Innenministerkonferenz (IMK) gerecht zu werden. Der geplante Mustererlass definiert, in welchen Konstellationen das öffentliche Zeigen von Reichs- und Reichskriegsflaggen von der Polizei als Ordnungswidrigkeit behandelt werden soll. Gemeint sind etwa Aufmärsche, bei denen die Flaggen demonstrativ „an einem Ort oder Datum mit historischer Symbolkraft“ präsentiert werden oder wenn zugleich „ausländerfeindliche oder sonst einschüchternde“ Parolen skandiert werden oder wenn ein „bedrohliches Auftreten“ zu „Einschüchterungswirkungen“ führt.
Bußgeld bis zu 1.000 Euro
Ob eines dieser Merkmale erfüllt ist, muss dann die Polizei vor Ort entscheiden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu tausend Euro pro Person. Außerdem können die entsprechenden Flaggen eingezogen werden. Grundlage für das polizeiliche Vorgehen soll der bereits bestehende Paragraf 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sein, der die „Belästigung der Allgemeinheit" verbietet.
Im Mustererlass ist ausdrücklich beschrieben, um welche Flaggen es hier geht. Gemeint sind unter anderem die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933, die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935 und die Reichsflagge ab 1892/Flagge des „Dritten Reichs“ von 1933 bis 1935“. Nicht erwähnt wird die Reichskriegsflagge, die im Dritten Reich ab 1935 benutzt wurde, denn diese ist schon lange strafbar, da in ihrer Mitte ein Hakenkreuz prangt.
Länder entscheiden
Der geplante Mustererlass hat keine direkte rechtliche Wirkung. Vielmehr muss jedes Bundesland erst einen eigenen Landes-Erlass beschließen. Die Länder sind hierzu nicht gezwungen und könnten auch inhaltlich abweichen. Damit ist aber nicht zu rechnen, da der Muster-Erlass wohl einstimmig beschlossen wird.
Die IMK tagt vom 16. bis 18. Juni unter dem Vorsitz des baden-württembergischen Innenministers Thomas Strobl (CDU), der sich bereits voriges Jahr für ein bundeseinheitliches Vorgehen aussprach. Ein strafrechtliches Verbot aller Reichs- und Reichskriegsflaggen hatte die Bundesregierung Anfang des Jahres abgelehnt.