Inland

Infektionsschutzgesetz: Was 3G am Arbeitsplatz bedeutet

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz soll auch eine 3G-Regel am Arbeitsplatz kommen. Was bedeutet das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, was für die Betriebe?
von Vera Rosigkeit · 18. November 2021

Der Bundestag hat am Donnerstag für ein neues Infektionsschutzgesetz gestimmt. Zu den Neuerungen zählt die betriebliche 3G-Nachweispflicht. Für den geschäftsführenden SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine effektive Maßnahme, um das Infektionsgeschehen zu unterbrechen. Dabei dient ihm Italien als Vorbild, das Land habe sehr konsequent die 3G-Regelung am Arbeitsplatz umgesetzt, sagt er in einem Interview mit der „Welt“. Er sei sich bewusst, dass dies für Beschäftigte und Unternehmen eine Belastung sei, aber nur so sei es möglich, Lockdown-Maßnahmen für ganze Wirtschaftszweige zu vermeiden.

Wer ist zum Nachweis über 3G verpflichtet?

Alle Beschäftigte und auch Arbeitgeber*innen dürfen ab kommender Woche ihren Betrieb nur noch betreten, wenn sie einen Nachweis vorlegen, der den Status genesen, geimpft oder getestet (3G-Nachweis) belegt.

Wer ist für die Kontrolle verantwortlich?

Verantwortlich für die Nachweise sind die Arbeitgeber*innen. Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Gültigkeit der Testnachweise. Die Kontrolle der Genesenen- oder Impfnachweise kann mit Einverständnis der Beschäftigten von Arbeitgeber*innen dokumentiert werden, damit die jeweiligen Personen nicht täglich kontrolliert werden müssen. Hierbei sind die Anforderungen an den Beschäftigtendatenschutz zu befolgen. Getestete müssen ihren Testnachweis täglich vorlegen, wobei der Test maximal 24 Stunden zurückliegen darf.

Gibt es Ausnahmen von dieser Nachweispflicht?

Die 3G-Nachweispflicht gilt auch für Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Einzige Ausnahmen ist, wenn der Betrieb betreten wird, um ein Impf- oder Testangebot in der Arbeitsstätte selbst wahrzunehmen.

Müssen die Beschäftigten selbst für die Testkosten aufkommen? 

Ja. Beschäftigte sind in der Eigenverantwortung, gültige 3G-Nachweise vorzulegen. Beschäftigte und Arbeitgeber*innen können hierfür die kostenfreien Bürgertests in Anspruch nehmen oder auch betriebliche Testangebote, wenn sie durch beauftragte Dritte durchgeführt und bescheinigt oder unter Aufsicht im Betrieb durchgeführt und dokumentiert werden.

Gilt die 3G-Regelung auch im Homeoffice?

Nein. Beschäftigte, die ausschließlich von ihrer Wohnung aus arbeiten, unterliegen keinen Nachweispflichten. Für ungeimpfte oder nicht genesene Beschäftigte ergibt sich daraus jedoch kein Anspruch auf Arbeit im Homeoffice.

Muss das Unternehmen Homeoffice abieten?

Es gilt Homeoffice-Pflicht. Das heißt, Unternehmen sollen, wenn keine betrieblichen Gründen dagegensprechen, Homeoffice anbieten. Beschäftigte sind verpflichtet, dem nachzukommen.

Welche Konsequenzen hat es, keinen Nachweis mit sich zu führen?

Wer keinen Nachweis vorlegt, kann seiner Arbeit nicht nachgehen und kann so seinen Lohnanspruch gefährden. Arbeitgeber*innen können in diesem Fall die Lohnfortzahlungen einstellen. Zudem drohen Ordnungsstrafen bis zu 25.000 Euro für Unternehmen, die nicht kontrollieren, ebenso für Beschäftigte, die ohne Nachweis eine Arbeitsstätte betreten.

Das Gesetz gilt ab dem 24. November, vorausgesetzt der Bundesrat stimmt in seiner Sitzung am 19. November zu.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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