Inland

Impfpflicht: Das sagt die SPD zur Entscheidung des Verfassungsgerichts

Die bundesweite Impfpflicht im Pflegebereich kann zum 15. März in Kraft treten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die SPD begrüßt das und appelliert an CDU und CSU, ihre Blockade aufzugeben.
von Kai Doering · 11. Februar 2022
Der Weg für die Impfpflicht in der Pflege ist frei: Das Bundesverfassungsgericht bewertete den Schutz der Gepflegten höher als die Interessen der Pflegenden.
Der Weg für die Impfpflicht in der Pflege ist frei: Das Bundesverfassungsgericht bewertete den Schutz der Gepflegten höher als die Interessen der Pflegenden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Pflegeberufe begrüßt. „Das Bundesverfassungsgericht setzt die richtige Priorität. Der Geimpfte trägt ein minimales Risiko der Nebenwirkung. Damit schützt er Ältere und Kranke, die ihm anvertraut sind, vor Tod und schwerer Krankheit“, schrieb Lauterbach am Freitag auf Twitter.

Gefahr für Gepflegte größer als Nachteile der Pflegenden

Die Karlsruher Richter*innen hatten den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Impfpflicht in der Pflege zuvor abgelehnt. Diese soll am 15. März bundesweit in Kraft treten und für Beschäftigte sowohl in der Kranken- als auch der Altenpflege gelten. Sie müssen ab diesem Zeitpunkt ihrem Arbeitgeber gegenüber nachweisen, dass sie gegen das Corona-Virus geimpft oder von ihm genesen sind bzw. sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Tun sie das nicht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, sie beim Gesundheitsamt zu melden.

Das Bundesverfassungsgericht bewertete die Gefahr für die Gepflegten, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren, größer als die Nachteile, die den Pflegekräften drohen. „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“, schrieben die Richter*innen in ihrer Begründung.

Kühnert mit Spitze gegen Söder

Als Argument führten sie auch an, dass der Gesetzgeber den Betroffenen nicht „unausweichlich“ eine Impfung abverlange. „Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein“, so die Richter*innen. Sie betonten gleichzeitig, dass „die abschließende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit“ dem „Hauptverfahren vorbehalten“ sei. Damit ist erst in den kommenden Monaten zur rechen.

Die Impfpflicht in der Pflege kann damit wie vorgesehen am 15. März in Kraft treten. Als „wichtige Entscheidung“ wertete so auch der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, die Nachricht aus Karlsruhe. Gemeinsam mit Abgeordneten anderer Parteien hat Wiese gerade einen Gesetzesentwurf für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren erarbeitet.

Die Bundestagsabgeordnete und Juso-Vorsitzende Jessica Rosenthal verband die Entscheidung des Gerichts mit einem Appell an die Ministerpräsidenten von CDU und CSU, ihre Blockade bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aufzugeben. „Gewisse Ministerpräsidenten können jetzt mal ihre Show beenden und den Schutz Pflegebedürftiger und die Achtung demokratischer Prozesse vor ihr eigenes Ego stellen“, schrieb sie auf Twitter. Kürzer fasste es SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert und fragte auf Twitter: „Hat Markus Söder schon mitgeteilt, ob er den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts akzeptiert?“

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

0 Kommentare
Noch keine Kommentare