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Hubertus Heil fordert Homeoffice-Recht auch nach Corona

Hubertus Heil hat sich gegen eine vorzeitige Lockerung der Homeoffice-Pflicht ausgesprochen. Sie gelte mindestens erstmal bis 30. Juni, so der SPD-Minister. Einen gesetzlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten will er aber auch nach Corona durchsetzen.
von Vera Rosigkeit · 01. June 2021
Bestehende Homeoffice-Regeln sollen ertsmal bis zum 30. Juni fortgesetzt werden, erklärt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Bestehende Homeoffice-Regeln sollen ertsmal bis zum 30. Juni fortgesetzt werden, erklärt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Arbeitgeber müssen überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Auf diese Formulierung hatten sich die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU geeinigt. Gelten soll diese Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021. Doch angesichts sinkender Infektionszahlen werden nun Forderungen nach einer vorzeitigen Lockerung laut. Sie kommen von der Deutschen Industrie und von Wirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU).

Heil: Homeoffice-Pflicht bis 30. Juni

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die geltenden Homeoffice-Regelungen jedoch nicht vorzeitig beenden und erteilt dieser Forderung eine klare Absage: „Das Virus ist nach wie vor gefährlich. Deshalb kann es nicht sein, dass einige Verbände einen frühzeitigen Ausstieg aus der Homeoffice-Pflicht fordern, wenn gleichzeitig noch andere Teile der Wirtschaft und des sozialen Lebens eingeschränkt sind“, sagt Heil am Dienstag in einer Pressekonferenz in Berlin. „Die verschärfte Homeoffice-Pflicht gilt mindestens erstmal bis 30. Juni“, fügt er hinzu. Auch die weiteren Corona bedingten Arbeitsschutzregeln würden weiter gelten. Er gehe davon aus, dass die Wirtschaft über den gesamten Sommer hinweg Ihren Beitrag zur Teststrategie leisten müsse, so Heil.

Bereits am Wochenende warnte SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz: „Jetzt dürfen wir nicht leichtsinnig werden.“ Das Virus sei noch nicht besiegt, gab er in der „Bild am Sonntag“ zu bedenken. „Deshalb halte ich es für absolut richtig, wie vereinbart die Pflicht zum Homeoffice beizubehalten“, sagte der Bundesfinanzminister. Auch Reiner Hoffmann weist darauf hin, dass die Pandemie noch nicht überwunden sei. Solange ein Großteil der Beschäftigten nicht geimpft sei, dürften sich die Arbeitgeber nicht aus der Verantwortung ziehen, sagte der DGB-Chef dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Homeoffice wichtige Säule der modernen Arbeitswelt

Für die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast ist Homeoffice kein Pandemie-Phänomen, „sondern eine wichtige Säule der modernen Arbeitswelt, auf die wir auch in Zukunft bauen“, betont sie am Dienstag. Selbst wenn die gesetzliche Homeoffice-Pflicht Ende Juni ende, bedeute das kein automatisches Zurück in die alte Arbeitswelt. „Auch aufgeschlossene Arbeitgeber haben die Vorteile von Homeoffice und flexiblen Arbeitsmodellen längst erkannt“, so Mast. Ziel der SPD sei, Homeoffice auch unabhängig von der pandemischen Lage auf stabile gesetzliche Füße zu stellen. Katja Mast: „Wir wollen die Produktivität in den Unternehmen fördern und die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf verbessern.“

Auch Hubertus Heil will die neuen und modernen Möglichkeiten zum ortsflexiblen Arbeiten nach der Pandemie nutzten können. „Nach all den Einschränkungen brauchen wir auch für die Beschäftigten neue Freiheiten“, bekräftigt der SPD-Politiker. Deshalb bleibe er bei seinem Vorschlag, dass Deutschland ein modernes Gesetz für mobiles Arbeiten braucht, „das Homeoffice da erlaubt, wo es möglich und gewünscht ist“.

Heil will Recht auf Home-Office nach Corona

Den Entwurf für ein solches „Mobile-Arbeit-Gesetz“ hatte er bereits im Oktober vorgelegt. Danach sollen Arbeitnehmer*innen dort, wo es möglich ist, einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 24 Tage mobiles Arbeiten im Jahr erhalten. Arbeitgeber*innen sollen künftig nicht mehr willkürlich oder aus Prinzip Nein sagen können, sondern nur wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Die vorgesehenen 24 Tage sieht Heil als Untergrenze. Darüber hinaus gehende Vereinbarungen seien zwischen den Tarifparteien jederzeit möglich. Die Union lehnt das Arbeiten von zu Hause zwar nicht generell ab, sie wehrt sich aber gegen einen Rechtsanspruch.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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