In München begann der Steuerprozess gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden des FC Bayern München, Ulrich Hoeneß, mit einem umfassenden und überraschenden Geständnis des Angeklagten. Der 62-jährige räumte ein, 18,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Die Anklage ging von nur 3,5 Millionen Euro aus.
Unter großem Medieninteresse hat am Montag der Prozess gegen den Unternehmer und Chef des Aufsichtsrats des FC Bayern München, Ulrich Hoeneß, begonnen. Die erste Überraschung waren die Vorwürfe der Anklage, die deutlich weiter reichten als bislang angenommen. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den 62-jährigen Fußball-Weltmeister der Steuerhinterziehung in sieben Fällen. Von 2003 bis 2009 habe er Einkünfte in der Höhe von 33,5 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust. Dadurch seien Steuern in Höhe von 3,5 Millionen Euro nicht festgesetzt worden. Hinzu kämen Angaben zu Verlusten in Höhe von 5,5 Millionen Euro, die Hoeneß zu Unrecht geltend gemacht habe.
Es folgte das Geständnis von Uli Hoeneß, das er vom Blatt ablas: „Die mir in der Anklage zur Last gelegten Steuerstraftaten habe ich begangen. Mit anderen Worten: Ich habe Steuern hinterzogen. Mir ist bewusst, dass daran auch die Selbstanzeige nichts ändert. Ich habe aber gehofft, mit meiner Selbstanzeige einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgegen. Ich habe im letzten Jahr gelernt, dass an der Wirksamkeit meiner Selbstanzeige Zweifel bestehen.“
Paukenschlag beim Geständnis
Doch dann räumte Hoeneß ein, dass er weitere 15 Millionen Euro hinterzogen habe. Ein Paukenschlag. Daran änderte auch nichts, dass er laut eigenen Angaben in diesem Zeitraum bei seinen Geschäften über zwei Konten bei der Schweizer Vontobel-Bank unter dem Strich Verluste gemacht habe. Er habe mit Summen „gezockt“, die er sich heute nicht mehr erklären könne. Einen Überblick über Gewinne und Verluste habe er nicht mehr gehabt. Ihm sei dennoch klar, dass er die Gewinne, die er zwischenzeitlich erwirtschaftet habe, hätte versteuern müssen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklageschrift zwar vorsichtig anklingen lassen, dass sie weitere Verfehlungen vermutet: „Ob und wenn ja, in welchem Umfange weitere Devisentermingeschäfte steuerpflichtig waren, ist nicht bekannt.“ Doch dann war sie doch überrascht, dass weitere 15 Millionen Euro dabei zusammenkamen. Die Summen mit denen Hoeneß jonglierte, waren in der Tat gewaltig. So erwirtschaftete er in einem Jahr 86 Millionen Euro Gewinn, dann wieder machte er ein Minus von 71 Millionen.
Richter zweifelt an Hoeneß´ Angaben
Der Vorsitzende Richter der Wirtschaftskammer am Landgericht München, Rupert Heindl, wollte es dann aber auch ganz genau wissen. Er fragte immer wieder hartnäckig nach, wie denn genau diese Geschäfte abgelaufen seien. Laut Hoeneß habe er die hochspekulativen Devisentermingeschäfte rein telefonisch getätigt. Papiere oder Bankauszüge habe er nicht eingesehen. Wenn er nicht bei der Vontobel-Bank angerufen habe, wären die Geschäfte weiter gelaufen. Schließlich sei der Chefdevisenhändler ein sehr guter Freund, zu dem er 100 Prozent Vertrauen habe. Richter Heindl, der hart nachfragte, manchmal unwillig wirkte, auch mal seine Stimme erhob, erschien es unglaubwürdig, dass Geschäfte in dieser Größenordnung ohne irgendwelche schriftlichen Unterlagen vollzogen werden können. Bei einer anderen Anlageform, den sogenannten Futures (einer Art von börsengehandelten Termingeschäften), geriet Hoeneß völlig aus dem Konzept und sogar ins Stottern. War er wirklich so schlecht vorbereitet?
Fragen nach der Selbstanzeige
Schließlich wurde noch die Frage gestreift, wann er seine Selbstanzeige abgegeben hatte. Das könnte entscheidend sein. Denn wenn die Selbstanzeige von Hoeneß vom Gericht akzeptiert würde, wäre es unerheblich, wie groß die Summen waren, mit denen er jongliert hat. Bislang geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Selbstanzeige nicht wirksam wurde, weil sie zum einen unvollständig war und zum anderen, weil die Finanzbehörden bereits gegen Hoeneß ermittelten.
Zwei Finanzbeamte, die als Zeugen vernommen wurden, konnten bislang jedoch nicht darlegen, dass sie vor der Abgabe von Hoeneß‘ Selbstanzeige mit den Ermittlungen begonnen hatten. Der Prozess soll noch bis Donnerstag dauern.