Mit dem Beschäftigungszuschuss wurde im Jahr 2007 erstmals ein Instrument eingeführt, das die Möglichkeit einer unbefristeten Förderung ehemaliger Arbeitsloser in einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eröffnet. Die Arbeitgeber bekommen dabei bis zu 75 Prozent der Lohnkosten erstattet. "Besonders wichtig ist daher, dass tatsächlich nur Personen
gefördert werden, die absehbar keine Chance auf eine reguläre Beschäftigung haben", betonen die Autoren der IAB/RWI-Studie. Das Instrument solle nur dann greifen, wenn alle anderen
Fördermöglichkeiten ausgeschöpft seien.
Die Zahlen des IAB zeigen, dass die geförderten Personen im Schnitt 48 Jahre alt sind. Der Anteil der Älteren ab 50 Jahren ist bei den Geförderten doppelt so hoch als bei den ungeförderten
Arbeitslosengeld-II-Empfängern. Jeder Fünfte verfügt über keinen Schulabschluss und jeder Vierte hat eine gesundheitliche Einschränkung. Vier von fünf Teilnehmern waren vor Förderbeginn bereits
zwei oder mehr Jahre im Leistungsbezug, mehr als die Hälfte sogar schon seit Einführung des Sozialgesetzbuchs II ("Hartz IV") 2005. Im Durchschnitt gehören die Geförderten somit zu den
arbeitsmarktferneren Personen unter den Arbeitslosengeld-II-Beziehern.
Insgesamt ist die Zahl der Geförderten jedoch eher gering: Im September 2009 waren gut 36000 Personen betroffen. Es gibt außerdem Hinweise, dass bei manchen Gruppen die Förderung noch nicht
zielgenau genug ist: So sind geförderte Frauen im Vergleich zu geförderten Männern deutlich arbeitsmarktnäher. Ferner scheint sich die Akquise von Arbeitsplätzen mit Beschäftigungszuschuss bei
privaten Arbeitgebern bislang schwierig zu gestalten. Nur etwa ein Drittel der Geförderten ist bisher dort beschäftigt, während zwei
Drittel bei Beschäftigungsträgern arbeiten, bilanzieren die Forscher.
Die IAB-Studie steht im
Internet.
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