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Harter Lockdown: Welche Regeln ab Mittwoch gelten

Deutschland geht in einen harten Lockdown bis zum 10. Januar 2021. Das haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschef*innen der Länder beschlossen. Die Regeln gelten ab Mittwoch, 16. Dezember.
von Die Redaktion · 15. Dezember 2020
Lockdown: Ab Mittwoch wird der Einzelhandel bis mindestens 10. Januar geschlossen.
Lockdown: Ab Mittwoch wird der Einzelhandel bis mindestens 10. Januar geschlossen.

Deutschland geht ab Mittwoch zum zweiten Mal in diesem Jahr in einen kompletten Lockdown. Das ist das Ergebnis der Bund-Länder-Gespräche am Sonntagvormittag. Die Maßnahmen, die bisher zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergriffen wurden, reichen nicht aus, die Zahlen steigen weiter. Nach wie vor sei es das Ziel, die Kontaktnachverfolgung wieder möglich zu machen und eine Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen in sieben Tagen zu erreichen. Die Beschlüsse im Überblick: 

Zusammenkünfte: Private Treffen mit Freund*innen, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Weihnachten: Für die Weihnachtstage gilt folgendes: Abhängig vom jeweiligen Infektionsgeschehen können die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahre bedeutet.

Silvester: Am Silvester- und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.

Einzelhandel und Wirtschaft: Der Einzelhandel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel und der Handel mit dringend notwendigen Waren des täglichen Bedarfs.

Dienstleistungsbetriebe wie zum Beispiel Friseursalons, Nagel- oder Kosmetikstudios werden geschlossen, weil hier körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie bleiben möglich.

Wirtschaftsbereiche, die besonders von den Einschränkungen betroffen sind, werden laut Bundesregierung weiterhin finanziell unterstützt

Gastronomie: Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt. 

Schulen und Kindergärten: Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Schulen sollen Regeln für Distanzlernen finden. Analog wird in Kindertagesstätten verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung bezahlten Urlaub zu nehmen. 

Arbeit: Arbeitgeber*innen werden dringend gebeten, zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können. 

Gottesdienste: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Bundesinnenministerium wird dazu Gespräche mit den Glaubensgemeinschaften führen.

Alten- und Pflegeheime: In den Alten- und Pflegeheimen sowie für mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Für das Personal sind regelmäßige verpflichtende Tests durchzuführen.

Reisen: Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürger*innen, in der Zeit bis zum 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen ins In- und Ausland abzusehen.

Die Beschlüsse gelten vom 16.12.2020 bis 10.01.2020. Am 5. Januar wollen Bund und Länder darüber beraten, wie es nach dem 10. Januar weiter geht. 

Am 13. Dezember erschienen auf demo-online.de

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