Harte Fronten: Verhandlungen zwischen Kartellamt und Eon Ruhrgas gescheitert
Böge sagte heute Vormittag: "Ein Aufbrechen der langfristigen Gaslieferverträge ist unabdingbar. Mit dem Scheitern der Konsenslösung wird das Bundeskartellamt nun die sofortige Umsetzung der
Marktöffnung auf dem rechtlichen Weg erzielen."
Bereits im Frühjahr forderte Böge die 15 großen Ferngasgesellschaften auf, durch kürzere Vertragslaufzeiten für mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu sorgen. Verträge, die mehr als 50 Prozent
des Liefervolumens abdecken, sollen fortan auf vier Jahre beschränkt werden, bei mehr als 80 Prozent sollte die zulässige Laufzeit nur noch zwei Jahre betragen. Bis zur angesetzten Frist vor einer
knappen Woche, am 21. September, lenkten alle Unternehmen ein - außer Eon Ruhrgas. Selbst in den vergangenen Tagen wurden weiter Gespräche geführt, aber die Kompromißbereitschaft des Kartellamts
ging Eon Ruhrgas nicht weit genug: Böge versprach, den Großteil der alten Verträge auszunehmen, forderte aber im Gegenzug ein Sonderkündigungsrecht für die kleinen Stadtwerke. Eon lehnte ab, die
Schuld am Scheitern der Verhandlungen sieht das Unternehmen nicht bei sich. Eine Sprecherin sagte gestern, dass das Kartellamt unverhältnismäßig in die Vertragsfreiheit beim Abschluss neuer
Verträge eingreifen habe wollen. Unverständnis ist die Reaktion der anderen Gasversorger: "Wir bedauern, dass es nicht zu einer Lösung gekommen ist.", hieß es aus RWE-Kreisen.
Jetzt droht ein langwieriger Rechtsstreit: falls Eon Beschwerde einlegt, könnten bis zu vier Jahre vergehen, bis das Bundesgerichtshof ein Urteil fällt. Das Kartellamt dagegen könnte auf
einen Sofortvollzug dringen, mit der Begründung eines "besonderen öffentlichen Interesses", dann müssten die Richtlinien bereits vor einer gerichtlichen Entscheidung umgesetzt werden. Welche Seite
sich mehr Chancen auf eine Prozesssieg ausrechnen darf, ist umstritten: In der Vergangenheit gab es zwar bereits verschiedene Gerichtsurteile, die langfristige Verträge als unzulässig betrachteten.
Kartellrechtler Joachim Schütze ist skeptisch, ob Böge nicht in die zivilrechtliche Vertragsfreiheit eingreift. Fakt ist, dass bislang alle Versuche des Kartellamts, die Macht von Eon am Gasmarkt
zu begrenzen, scheiterten.
Christine Fischer
Quelle: Handelsblatt, 27.September, www.bundeskartellamt.de, www.spiegel.de