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Grundrente kommt – Soli geht: gute Neuigkeiten zum Jahreswechsel

Für Familien und Beschäftigte hat die SPD für das neue Jahr einiges auf den Weg gebracht: Die Grundrente kommt, der Soli geht, Steuern sinken auch für Alleinerziehende, es gibt mehr Kindergeld und eine Homeoffice-Pauschale. Hier ein Überblick.
von Vera Rosigkeit · 15. Dezember 2020

Gegen alle Widerstände des Koalitionspartners tritt am 1. Januar 2021 die Grundrente in Kraft. Rund 1,3 Millionen Menschen werden einen spürbaren Zuschlag auf ihre Rente bekommen.

Die Grundrente kommt

Von der Grundrente profitieren werden Rentner*innen, die jahrzehntelang Vollzeit gearbeitet, aber aufgrund von zu niedrigen Löhnen einen nur geringen Rentenanspruch haben. Das betrifft vor allem Frauen und Menschen in Ostdeutschland. Um die Grundrente in voller Höhe zu bekommen, müssen für mindestens 35 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen. Zeiten der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen gehören dazu. Für diejenigen, die knapp unter den 35 Beitragsjahren liegen, gilt es einen Übergangsbereich von zwei Jahren: Zuschläge auf niedrige Renten gibt es dmit schon bei 33 Berufsjahren. Wie hoch die Grundrente ausfällt, wird individuell berechnet. Sie ergibt sich aus einem Zuschlag auf die erworbenen Entgeltpunkte und wird automatisch ausgezahlt. Es gibt keine aufwendige Bedürftigkeits-, sondern eine Einkommensprüfung: zusätzliches Einkommen innerhalb bestimmter Freibeträge wird jedoch nicht angerechnet. Da die organisatorische Umsetzung etwas Zeit benötigt, wird die Auszahlung ab Juli 2021 schrittweise, aber rückwirkend erfolgen.

Mehr Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2021auf 9,50 Euro, ab dem 1. Juli 2021auf 9,60 Euro. Der SPD reicht das aber nicht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte den Mindestlohn stärker an der Entwicklung mittlerer Einkommen orientieren und der Mindestlohnkommission Kriterien mitgeben, damit er schneller auf 12 Euro steigt.

Mehr Kindergeld

Familien und Alleinerziehende bekommen ab dem 1. Januar 2021 monatlich 15 Euro mehr Kindergeld – das sind jährlich 180 Euro mehr. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Außerdem wird der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für die Einkommenssteuer erhöht. Jeder Freibetrag wird pro Elternteil um 144 Euro angehoben und steigt für ein Elternpaar auf insgesamt 8.388 Euro jährlich.

Mehr Grundsicherung

Die Regelsätze in der Grundsicherung werden zum 1. Januar 2021 erhöht und an die Lebenshaltungskosten angepasst. Alleinstehende erhalten 446 Euro, volljährige Partner*innen 401 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind es je nach Alter zwischen 283 und 373 Euro im Monat.

Kein Soli mehr

Rund 33 Millionen Steuerpflichtige zahlen ab Januar 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr. Das gilt für alle, die ein jährliches Bruttoeinkommen von bis zu rund 74.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 154.000 Euro (Verheiratete mit zwei Kindern) haben. Für weitere 6,5 Prozent der Steuerzahler*innen, die mehr verdienen, sinkt der Soli. Eine komplette Streichung des Soli für Topverdiener*innen lehnt die SPD ab. Parteichef Norbert Walter-Borjans fordert dagegen Steuererhöhungen für Topverdiener, um die Einnahmenseite des Staates zu verbessern. Wer genau wissen will, wie hoch die persönliche Ersparnis durch die Abschaffung des Solis ist, kann das auf der Seite des Bundesfinanzministeriums mit Hilfe des Soli-Rechners tun.

Einkommensteuer sinkt

Steuerzahler*innen werden nicht nur durch die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags, sondern auch bei der Einkommensteuer entlastet. Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer ist bereits 2019 und 2020 gestiegen und hat aktuell eine Höhe von 9.408 Euro. In den nächsten beiden Jahren wird er in zwei Schritten weiter erhöht, auf 9.744 Euro in 2021 und 9.984 in 2022. Dadurch verringert sich der Anteil am Lohn, auf den Steuern erhoben werden, es bleibt mehr Netto. Vor allem Arbeitnehmer*innen mit niedrigen und mittleren Einkommen profetieren.

Mehr Netto für Alleinerziehende

Für sie wurde auch der sogenannte Entlastungsbetrag bis Ende 2021 mehr als verdoppelt: von 1.908 Euro auf 4.008 Euro. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde diese Befristung aufgehoben. Der höhere Entlastungsbetrag wird dauerhaft gewährt. Das bedeutet: weniger Steuern, mehr Netto. Allein durch diese Maßnahme hat eine alleinerziehende Arbeitnehmerin mit zwei Kindern und einem Bruttoverdienst von rund 40.000 Euro mehr als 600 Euro zusätzlich pro Jahr zur Verfügung.

Höhere Pauschbeiträge beim GdB

Menschen mit Behinderungen können pauschale Beträge bei der Steuererklärung geltend machen. Diese werden zum 1. Januar 2021 erhöht. Sie liegen bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 bei 384 Euro und verdoppeln sich ab einem Behinderungsgrad von 30 bis zu einem GdB von 100. Bei einem GdB liegt die Pauschale dann bei 2.840 Euro.

Neu: Homeoffice-Pauschale

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wird eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von fünf Euro je Tag, maximal bis zu 600 Euro eingeführt. Grund: Viele Arbeitnehmer*innen arbeiten in der Corona-Pandemie im Homeoffice, doch es fehlt ihnen oft die Voraussetzungen für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.

Mehr Ehrenamt

Ebenfalls mit dem Jahressteuergesetz gehen auch Neuerungen für ehrenamtlich Tätige und ihre Vereine einher: Die Übungsleiterpauschale wird auf 3.000 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro erhöht, die Arbeit der gemeinnützigen Vereine wird vereinfacht und das Spektrum der anerkannten gemeinnützigen Zwecksetzungen wird u.a. um Klimaschutz und Freifunk erweitert.

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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