Große Koalition stimmt für Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
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Telefon- und Internet-Unternehmen müssen künftig die Verbindungsdaten aller Kunden anlasslos zehn Wochen lang speichern - für den Fall, dass die Polizei sie brauchen könnte. Standortdaten von Handys sollen nur vier Wochen gespeichert werden.
Justizminister Heiko Maas (SPD) erklärte: „Im Vergleich zur früheren Vorratsdatenspeicherung werden weniger Daten sehr viel kürzer gespeichert.“ Im ersten Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht 2010 gestoppt hatte, war noch eine Speicherung von sechs Monaten vorgesehen. Ausgenommen sind bei der Neuauflage des Gesetzes die E-Mail-Verbindungsdaten. Und der Katalog der Straftaten, zu deren Aufklärung die Polizei die gespeicherten Daten abfragen darf, wurde „halbiert“, so Maas.
Inhalte werden nicht gespeichert, oder?
Redner der Koalition betonten, dass nach wie vor nicht die Inhalte der Kommunikation gespeichert werden, auch nicht die im Internet angesehenen Webseiten. Zwar hatte die Süddeutsche Zeitung am Freitagmorgen enthüllt, dass bei SMS aus technischen Gründen auch der Inhalt gespeichert werde, doch das wurde in der Debatte mit keinem Wort erwähnt, auch nicht von der Opposition.
Für die Grünen kündigte Konstantin von Notz eine Verfassungsklage an. „Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist ein rechtsdogmatischer Dammbruch par excellence.“ Volker Ulrich (CDU) entgegnete, dass das Bundesverfassungsgericht 2010 die Vorratsdatenspeicherung „nicht per se“ abgelehnt habe. Renate Künast (Grüne) ging davon aus, dass wohl eher der Europäische Gerichtshof das Gesetz zum Scheitern bringe.
Halina Wawzyniak (Linke) kritisierte, dass es nach wie vor keinen Beleg für Sinn und Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung gebe. Dagegen versprach Elisabeth Winkelmeier Becker (CDU): „Mit einer verbindlichen Speicherung können deutlich mehr Straftaten aufgeklärt werden.“ Dies werde auch die Evaluation ergeben, die drei Jahre nach Start der Vorratsdatenspeicherung stattfinden soll.
Viele Provider speicherten Verbindungsdaten bereits vorher
Die Vertreter der Koalition argumentierten, dass Verbindungsdaten zumindest „Ermittlungsansätze“ für weitere Ermittlungen brächten, mit ihnen könnten „Netzwerke und Strukturen“ erkannt werden, bei Taten im Netz seien die Verbindungsdaten oft der einzige Anhaltspunkt. Johannes Fechner (SPD) betonte, dass Handy-Standortdaten auch zur Entlastung eines Verdächtigen dienen können, wenn er so beweisen kann, dass er gar nicht am Tatort war.
Die Verbindungsdaten sind auch heute bei den Providern meist schon vorhanden, zu Abrechnungs- oder Wartungszwecken. Wawzyniak kritisierte die Zwangsspeicherung dennoch: „Datenschutzfreundliche Unternehmen könnten nun nicht einmal darauf verzichten.“ Die Union betonte, es dürfe nicht vom Zufall abhängen, ob die Polizei Zugriff auf die Verbindungsdaten bekomme oder nicht.
Flisek: Gesetz trägt „sozialdemokratische Handschrift“
Christian Flisek verteidigte das Hin und Her der SPD bei der Vorratsdatenspeicherung. „Die intensive Debatte ist keine Schwäche, sondern eine Stärke der Sozialdemokratie.“ Das Gesetz zeichne sich durch eine „ruhige, abwägende Tonlage“ aus, es trage eine „sozialdemokratische Handschrift“.
Davon waren allem Anschein nach aber längst nicht alle Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag überzeugt. Von den 179 anwesenden Abgeordneten stimmten 129 für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, 43 dagegen, 14 weitere enthielten sich. Im Internet machten einige Gegner der Vorratsdatenspeicherung bereits kurz vor oder nach der Abstimmung ihre Position deutlich: