Im Adoptionsrecht sollen Schwule und Lesben heterosexuellen Paaren gleichgestellt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden und damit die bisherige Praxis der Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt.
Bringt ein Partner ein adoptiertes Kind in eine Ehe, darf sein Mann oder seine Frau es ebenfalls adoptieren. Sukzessivadoption nennt sich das. Für Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, galt dies bislang nicht. Diese Praxis verstößt gegen das Recht auf Gleichbehandlung, so die Begründung der Karlsruher Richter.
Eine Ärztin aus Münster hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ihr war verweigert worden, die Adoptivtochter ihrer Lebenspartnerin ebenfalls zu adoptieren.
Die Verfassungsrichter erklärten, es sei „davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie ein einer Ehe“. Damit widersprachen sie den Einwänden des Deutschen Familienverbands DFV, der behauptet hatte, das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern könne Kindern schaden.
Der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar, begrüßte die Entscheidung. Der Spruch aus Karlsruhe gebe „den betroffenen Familien Rechtssicherheit und vor allem den Kindern einen gesicherten Status.“ Gleichzeitig kritisierte Dittmar die Bundesregierung: Schwarz-Gelb verhalte sich in Sachen Gleichstellung von Schwulen und Lesben „wie ein störrischer Esel“. Immer wieder wehre sich die Bundesregierung gegen die rechtliche Gleichbehandlung Homosexueller, „bis das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung gefällt hat“. So sei es bei der Hinterbliebenenversorgung, dem Familienzuschlag und dem Ehegattensplitting schon gewesen. Dittmar sprach sich für die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben aus – wie es auf dem Bundesparteitag der SPD einstimmig beschlossen wurde.