Inland
Gesetzlicher Schutz für Lebensversicherte bei Insolvenz des Anbieters
von
Die Redaktion
· 23. Mai 2006
Bisher waren Versicherte nur durch ein freiwilliges Sicherungssystem der Anbieter geschützt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer begrüßte die Entscheidung. Damit werde das Vertrauen
in die Sicherheit des Produkts Lebensversicherung gestärkt, teilte der Verband mit.
Auch Pensionskassen, die auf ähnlicher Basis wie die Lebensversicherer arbeiten, können dem gesetzlichen Sicherungsfonds beitreten. Das Bundesfinanzministerium beauftragte eine private Firma,
den Fonds aufzubauen.
(Pressemitteilung Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft)
Manuel Preuten