Die Bundesnetzagentur teilte am Montag mit, die RWE Transportnetz Strom GmbH müsse ihre Netzentgelte um knapp 9 Prozent senken, die EnBW Transportnetze AG um 8 Prozent und der
Verteilnetzbetreiber TEN um 14 Prozent. Anfang Juli hatte die Agentur bereits die Entgelte von Vattenfall Europe um 18 Prozent gekürzt und damit erstmals in die Preisgestaltung der Branche
eingegriffen.
"Wir setzen mit diesen ersten Entscheidungen Maßstäbe, die auf Dauer Gültigkeit behalten sollen und das Oberlandesgericht Düsseldorf hat uns auf diesem Weg bestätigt," so
Netzagentur-Präsident Matthias Kurth.
Es ist schon das zweite Mal in diesem Jahr, dass die Behörde bei der neu eingeführten Bewilligung der Stromdurchleitungsgebühren durchgreift. Die Agentur hatte die beantragten Netzgebühren
des Stromanbieters Vattenfall um 18 Prozent gekürzt und damit erstmals in die Preisgestaltung der Energiekonzerne eingegriffen. Langfristig sollen damit die Chancen für andere private Stromanbieter
verbessert werden und die Strompreise sinken. Die Netzentgelte machen nach Einschätzung von Fachleuten etwa ein Drittel des Strompreises aus.
RWE erwartet deswegen Umsatzeinbußen im hohen zweistelligen Millionenbereich. Bislang lägen die Netznutzungsentgelte bei rund einer Milliarde Euro, so RWE. Die Auswirkungen auf das Ergebnis
ließen sich noch nicht genau abschätzen. Auch die Folgen für die Strompreise der Endkunden sind nach Angaben von RWE noch offen.
Die EnBW hält die beschlossene Kürzung der Netznutzungsentgelte für das EnBW-Höchstspannungsnetz für in der Sache unbegründet und rechtlich fragwürdig. "Die Kürzung basiert auf sachlich und
betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Annahmen und Auslegungen", so der Vorstand der EnBW Transportnetze AG.
Die Bundesnetzagentur hatte in ihrem Kampf für die Öffnung der Stromnetze bereits juristische Rückendeckung erhalten. Der Beschluss, mit dem die Regulierungsbehörde die Stromnetzentgelte von
Vattenfall Europe drastisch kürzte, hat vorerst Bestand, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) vor gut einer Woche. Das OLG lehnte einen Antrag des Energiekonzerns ab, die Entscheidung
vorläufig auszusetzen. Nun steht das Hauptsacheverfahren an.
Quellen: Die Welt, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 1. August
www.bundesnetzagentur.de
www.enbw.com
www.rwe.com
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