Inland

Geheime Informationen

von Christian Rath · 14. Februar 2014

Auch ein Innenminister darf Dienstgeheimnisse nicht unbefugt weitergeben. Eventuell kann er sich auf parlamentarische Fairness berufen.

Haben sich BKA-Chef Jörg Ziercke und der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich strafbar gemacht, als sie Informationen über mögliche Edathy-Ermittlungen weitergaben? Vermutlich nicht, aber es kommt hier auf die Details an.

Dass BKA-Chef Ziercke seinen Minister informiert, ist unproblematisch. Da der Innenminister die Verantwortung trägt, muss er in bedeutsamen Fragen informiert sein.

Heikel ist aber die Weitergabe von Informationen an führende SPD-Politiker. Dabei ist der Vorwurf der Strafvereitelung gegenüber Friedrich abwegig. Er hatte sicher keinen Vorsatz die Strafverfolgung von Edathy zu verhindern. Der Vorwurf könnte allenfalls SPD-Politiker treffen, wenn diese Edathy informiert haben – was bisher aber bestritten wird.

Nachvollziehbar wird Friedrich aber vorgeworfen, dass er Dienstgeheimnisse verletzt hat. Darauf steht laut Strafgesetzbuch (§ 353b) Geldstrafe oder Haft bis zu fünf Jahren. Im Mittelpunkt der Diskussion wird aber die Frage stehen, ob er dabei gerechtfertigt war. Dann hätte er nicht rechtswidrig gehandelt und könnte auch nicht bestraft werden.

Parlamentarische Fairness

Soweit ersichtlich gibt es wohl keine ausdrückliche Norm, die Friedrichs Verhalten erlaubt. Allerdings sprich manches dafür, dass sich Friedrich auf den Gedanken parlamentarischer Fairness berufen könnte. Es wäre eine nicht hinnehmbare Informations-Ungleichheit, wenn er bei Koalitionsverhandlungen zusieht, wie die SPD Edathy als neuen Innenminister durchsetzt und die politische Konkurrenz so ins offene Messer laufen lässt.

Auf diese Rechtfertigung könnte sich Friedrich aber wohl nur berufen, wenn er die Information verantwortungsvoll weitergab, etwa unter der Bedingung, dass die Ermittlungen nicht behindert werden und – dies auch zum Schutz von Edathy – nichts an die Öffentlichkeit dringt.

Wenn Friedrich die Information nur aus unvorsichtiger Geschwätzigkeit unter Politikern weitergab, etwa abends beim Bier an der Bar, dann dürfte allerdings wirklich eine rechtswidrige Verletzung von Dienstgeheimnissen vorliegen. Doch auch dann ist bei diesem Delikt eine Strafverfolgung nur möglich, wenn die zuständige Behörde eine

Ermächtigung dazu gibt. Im Fall von Friedrich müsste wohl Innenminister Thomas de Maizière (CDU) die Ermächtigung geben.

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Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent.

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