Inland

Gegen die Seichtheit des Privatfernsehens

von Die Redaktion · 7. November 2006
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Auf einer Medien-Fachkonferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung wurden die

Vorschläge des Gutachtens von Dr. Schulz und Dr. Held vorgestellt.

Herr Schulz, Direktor des Hans-Bredow-Institus, erinnerte daran, dass die

Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht eine verfassungsrechtliche

Pflichtaufgabe des Gesetzgebers ist. In diesem Zusammenhang führte er die

versuchte Mehrheitsübernahme der größten Privatfernsehengruppe Pro 7 und

SAT 1 durch den Zeitungsverlag Axel Springer vor Augen. Die momentanen

Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag, die die Kontrolle von Meinungsmacht

der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich( KEK)

übertragen wurden, gehen allerdings nicht weit genug. Seine Begründung:

einerseits die unklare Aufgreifschwelle. Umstritten ist es, ob der

Zuschauermarktanteil von 25 % eine Untergrenze für Untersagungen durch die

KEK darstellt, so Schulz. Ein nähere Blick auf die gängigen Regelungen macht

auch deutlich, daß die umstrittene Gewichtung der Stellung eines

Unternehmens auf verschiedenen Medienmärkten und das Verhältnis von KEK

zur Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten weitere

Schwachstellen sind..

Diesen schwammigen Aspekten kann mit Hilfe ihres Gutachtens begegnet

werden. Allgemein formuliert, will es mit Hilfe eines Punktesystems eine

mögliche vorherrschende Meinungsmacht präzise bestimmen. Aktivitäten eines

Unternehmens auf verschiedenen Märkten erhalten abhängig vom jeweiligen

Marktanteil und der Bedeutung des Marktes für die Meinungsbildung Punkte.

Nach dem Willen der beiden Medienwissenschaftler darf ein Unternehmen eine

bestimmte Zahl von Punkten nicht überschreiten.

Neu soll auch sein, dass ein kommunikationswissenschaftlicher Beirat

eingerichtet werden soll, um bei Wertungen die Rationalität, Aktualität und

Akzeptanz zu erhöhen,

Stefan Campen



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