Auf einer Medien-Fachkonferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung wurden die
Vorschläge des Gutachtens von Dr. Schulz und Dr. Held vorgestellt.
Herr Schulz, Direktor des Hans-Bredow-Institus, erinnerte daran, dass die
Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht eine verfassungsrechtliche
Pflichtaufgabe des Gesetzgebers ist. In diesem Zusammenhang führte er die
versuchte Mehrheitsübernahme der größten Privatfernsehengruppe Pro 7 und
SAT 1 durch den Zeitungsverlag Axel Springer vor Augen. Die momentanen
Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag, die die Kontrolle von Meinungsmacht
der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich( KEK)
übertragen wurden, gehen allerdings nicht weit genug. Seine Begründung:
einerseits die unklare Aufgreifschwelle. Umstritten ist es, ob der
Zuschauermarktanteil von 25 % eine Untergrenze für Untersagungen durch die
KEK darstellt, so Schulz. Ein nähere Blick auf die gängigen Regelungen macht
auch deutlich, daß die umstrittene Gewichtung der Stellung eines
Unternehmens auf verschiedenen Medienmärkten und das Verhältnis von KEK
zur Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten weitere
Schwachstellen sind..
Diesen schwammigen Aspekten kann mit Hilfe ihres Gutachtens begegnet
werden. Allgemein formuliert, will es mit Hilfe eines Punktesystems eine
mögliche vorherrschende Meinungsmacht präzise bestimmen. Aktivitäten eines
Unternehmens auf verschiedenen Märkten erhalten abhängig vom jeweiligen
Marktanteil und der Bedeutung des Marktes für die Meinungsbildung Punkte.
Nach dem Willen der beiden Medienwissenschaftler darf ein Unternehmen eine
bestimmte Zahl von Punkten nicht überschreiten.
Neu soll auch sein, dass ein kommunikationswissenschaftlicher Beirat
eingerichtet werden soll, um bei Wertungen die Rationalität, Aktualität und
Akzeptanz zu erhöhen,
Stefan Campen
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