Der Kläger hatte die jüngsten Preiserhöhungen der Stadtwerke Ratingen nicht akzeptiert. Die Stadtwerke hatten ihm daraufhin gedroht, die Gaszufuhr zu unterbrechen. Dagegen klagte das Mitglied
der Bürgerintitiative "Gaspreisboykott" vor dem Landgericht Düsseldorf.
Vor Gericht hatte ein Vertreter der Stadtwerke angegeben, die Drohung sei lediglich durch einen Computerfehler zu Stande gekommen. Nie sei beabsichtigt worden, die Gaszufuhr zu unterbinden.
Preiskalkulation offenlegen
Die Stadtwerke müssen nun die Kosten für das Verfahren tragen. Auch verfügte das Gericht, dass die Gasanbieter bei Preisaufschlägen ihre Kalkulation offen legen müssen. Nur so könne der Kunde
überprüfen, ob der höhere Preis gerechtfertigt sei.
Karsten Wiedemann
Quellen: Frankfurter Rundschau (05.01.06), Die Welt (05.01.06)
Aktenzeichen: 120544/05
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