Für Frauen: SPD fordert Gesetz gegen Belästigung vor Beratungsstellen
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Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Dazu gehört, dass Frauen, die ungewollt schwanger sind, einen ungestörten Zugang zu einer professionellen Beratung haben. Am heutigen „Safe Abortion Day“, dem internationalen Aktionstag für das Recht auf sicheren und legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen fordern SPD-Politikerinnen deshalb sogenannte Gehsteigbelästigungen von selbsternannten Lebensschützer*innen bundeseinheitlich zu untersagen und durch Bußgelder zu sanktionieren.
Bedrohung vor Beratungsstellen
„Dabei stellen sich radikale Abtreibungsgegner*innen bewusst in Sicht- und Hörweite von Beratungsstellen und Kliniken und belästigen schwangere Frauen durch gezielte Ansprache, Beschimpfungen oder sogenannte Mahnwachen“, beschreibt die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Sonja Eichwede die Situation.
Selbsternannte Lebensschützer*innen wollen damit schwangere Frauen „in einer besonders vulnerablen Situation massiv unter Druck setzen“, erklärt sie. Es gebe aber kein Recht, andere körperlich zu bedrängen und psychisch zu beeinträchtigen. „In einer Situation, in der wir Frauen verpflichten, sich beraten zu lassen, müssen wir umso mehr dafür sorgen, dass sie nicht psychisch unter Druck gesetzt werden.“
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sind Maßnahmen gegen die sogenannte Gehsteigbelästigung bereits vorgesehen. „Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehört zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung“, heißt es da. „Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher.“
Gesetz gegen Gehsteigbelästigung
„Ab heute stehen wieder 40 Tage lang Menschen vor 218 Beratungsstellen in diesem Land“, sagt die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion am Mittwochvormittag während eines Pressegesprächs. Katja Mast engagiert sich gegen die Stigmatisierung von Frauen und Beschäftigten in den Beratungsstellen. Seit längerem kämpft sie im Bundestag für ein Gesetz gegen diese sogenannten Gehsteigbelästigungen von selbsternannten Lebensschützer*innen. Mast hofft, dass ein Gesetz „bald von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wird und es dann auch Bußgelder gibt“, sagt sie.
Auch Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, findet es unerträglich, dass Frauen unter Druck setzen und ihnen ihr Recht auf ungestörte Beratung nehmen. „Wir haben hier eine klare Position: Abtreibungsgegner*innen schützen kein Leben, sondern schränken Frauen in Ihrem Recht auf Selbstbestimmung ein.“, betont sie.
Kanada als Vorbild
Hintergrund: In Deutschland ist eine Beratung notwendig, weil der Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs vorschreibt, dass ein Schwangerschaftsabbruch nur dann nicht strafbar ist, wenn der Eingriff in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen stattfindet und die Frau bei einer anerkannten Stelle sich hat beraten lassen. SPD-Frauen kämpfen schon lange für die Streichung des Paragrafen 218, weil „Schwangerschaftskonflikte nicht ins Strafrecht gehören“, sagte die ASF-Vorsitzende Maria Noichl im vorwärts-Interview. Vorbild ist Kanada, das bereits vor Jahrzehnten den Schwangerschaftsabbruch vollständig entkriminalisiert hat. „Kanada setzt nicht auf Verbote, sondern Vertrauen gegenüber den Frauen“, so Noichl.
Kanadas Präsident, Justin Trudeau, verkündet dementsprechend zum Safe Abortion Day auf X, dass in Kanada Abtreibungen „seit 1988 ein sicherer und legaler Teil der Gesundheitsversorgung“ seien. „Wir werden dafür sorgen, dass dies auch weiterhin so bleibt (...) – und wir werden weiterhin daran arbeiten, Barrieren zu beseitigen und Abtreibung zugänglicher zu machen.“
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.