Inland

Föderalismusreform nimmt erste Hürde

von Daniel Krueger · 7. März 2006
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Die größte Föderalismusreform in der Geschichte der Bundesrepublik soll Bund

und Ländern größere Handlungsspielräume ermöglichen. Der Bundestag wird

in Zukunft deutlich gestärkt, da der Bundesrat Gesetze seltener blockieren kann.

Die Zahl zustimmungspflichtiger Gesetze soll um 20 Prozent auf rund 40 Prozent

sinken. Im Gegenzug bauen die Länder ihre bisherigen Kompetenzen weiter

aus. Umstritten sind dabei vor allem die Bereiche Bildung, Umwelt und der

Strafrechtsvollzug.

Für die Kommunen bedeutet die Reform, dass der Bund ihnen künftig keine

Aufgaben und damit Kosten mehr übertragen darf. Das heißt: wer bestellt,

bezahlt. Außerdem werden direkte Finanzhilfen vom Bund an die Kommunen

unzulässig. Bundesförderprogramme wie das zum Ausbau der

Ganztagsschulen wird es also in Zukunft nicht mehr geben.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) lobte den Beschluss als "großen Tag für

die bundesstaatliche Ordnung". Nur eine große Koalition hätte die Kraft

aufbringen können, diese Entscheidung zu fällen. Die Neuerungen brächten

eine klarere Trennung der Verantwortlichkeiten, mehr Bürgernähe und einen

schnelleren Entscheidungsprozess mit sich.

Weiteren Klärungsbedarf meldete hingegen Mecklenburg-Vorpommerns

Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD) an. Nachbesserungsbedarf bestehe

beim Umweltrecht und der Bildung. "Eine Entscheidung nach dem Motto "friß

oder stirb" ist niemandem zuzumuten", so Ringstorff. Noch deutlicher wurde der

Sprecher der Berliner SPD-Landesgruppe Swen Schulz: "Es könnte auch sein,

dass wir den Quatsch, den wir haben, noch quätscher machen."

Die Ministerpräsidenten warnten davor, das Gesamtpaket nochmals

aufzuschnüren. Nordrhein-Westfalens Regierungschef Jürgen Rüttgers (CDU)

und Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) waren sich einig,

dass der Kompromiss nicht mehr verändert werden dürfe. Kritikern aus der

eigenen Partei sagte SPD-Fraktionschef Peter Struck, man solle die Kirche im

Dorf lassen.

Nun hängt es an der SPD, ob das Gesetz in Kraft treten wird oder nicht. Die

Vorlage braucht eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat und ist

am Freitag bereits in erster Lesung im Bundestag.

Mark Herten

Quellen: Financial Times 7. März 2006, Frankfurter Rundschau 7. März 2006,

Morgen Post 7. März 2006, Stuttgarter Zeitung 7. März 2006, Süddeutsche

Zeitung 7. März 2006, Welt 7. März 2006

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