Finanzielle Verantwortung für Elektro-Altgeräte-Rücknahme liegt beim Hersteller<br /><br />
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die Entsorgung von rund 1,1 Millionen Tonnen gebrauchter Geräte, wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher, Computer oder Handys.
Seit November 2005 müssen alle betroffenen Hersteller und Importeure bei der Stiftung Elektro-Altgeräteregister (EAR) registriert sein. Das heißt, wer weiter Elektrogeräte auf den deutschen Markt
bringen will, muss sich auch an deren Entsorgung beteiligen, sonst verstößt er gegen das Gesetz und muss mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu mehreren zehntausend Euro rechnen. Frey betont
deshalb: "Es darf nicht sein, dass ab dem 24. März redliche Hersteller die Entsorgungsverpflichtungen von finanziellen Trittbrettfahrern mit übernehmen müssen."
Bislang zeigten sich die Vollzugsbehörden kulant. Doch damit, so Frey, müsse Schluss sein: "Wenn am 24. März 2006 die Rücknahmeverpflichtung beginnt und nicht registrierte Hersteller
unerlaubte Wettbewerbsvorteile genießen, müssen die Behörden dagegen einschreiten und schnell handeln." Das ElektroG erlaube zwar auch den Klageweg über das Wettbewerbsrecht, doch könne dieser den
staatlichen Vollzug nur ergänzen, nicht aber ersetzen. Schon aus Gründen der Gleichbehandlung müsse der Vollzug sofort die lückenlose Beteiligung aller Hersteller an der Entsorgung sicherstellen.
Der ZVEI plädiert dafür, den in anderen Rechtsbereichen auf die Bundesländer verteilten Vollzug bei der Durchsetzung des ElektroG noch effizienter zu gestalten. So sei durch die zentrale
Registrierung beim EAR schnell erkennbar, wer seinen Pflichten nachkomme und wer nicht. Frey: "Hier bietet sich an, den Vollzug in enger Zusammenarbeit mit dem EAR auf Bundesebene zu konzentrieren.
In einem offenen europäischen Binnenmarkt muss die Marktüberwachung innovativ und schlagkräftig agieren. Denn es dürfen keine Produkte auf den Markt geworfen werden, die nicht den gesetzlichen
Anforderungen entsprechen."
(ZVEI-Presseinformation)