Feindeslisten: So will Christine Lambrecht das Outing politischer Gegner bestrafen
Michael Gottschalk/photothek.net
Seit zwei Jahren wird über die Strafbarkeit von sogenannten Feindeslisten diskutiert. Anlass waren Listen, die vor allem in rechtsextremen Kreisen zirkulierten, etwa eine Liste unter dem Titel #WirKriegenEuchAlle, die rund 200 Namen umfasste.
Feindeslisten haben einschüchternde Wirkung
Solche Listen seien strafwürdig, weil sie eine bedrohliche und einschüchternde Wirkung haben, erklärt Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Es bestehe die Gefahr, dass sich betroffene Personen aus dem politischen und gesellschaftlichen Leben zurückziehen.
Lambrecht schlägt nun einen neuen Paragraf 126a im Strafgesetzbuch vor. Danach soll die Verbreitung „personenbezogener Daten“ strafbar sein, wenn sie „geeignet ist“, die betroffenen Personen der Gefahr schwerer Gewalttaten auszusetzen. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.
Vorschlag vom Bundeskriminalamt
Es geht dabei nicht nur um „Listen“, es genügt, wenn die personenbezogenen Daten (zum Beispiel Name und Adresse) einer einzigen Person verbreitet werden. Das Bundeskriminalamt hatte dies vorgeschlagen. So droht bald auch der Antifa Strafverfolgung, wenn sie einzelne Rechtsextremisten in ihrem Umfeld bloßstellt und damit Gefahren aussetzt.
Das „Verbreiten“ der Daten kann im Internet erfolgen, aber auch ganz altmodisch per Flugblatt oder Plakat. Der Gesetzentwurf erfasst allerdings keine Listen, die Extremisten nur für interne Zwecke anfertigen, ohne sie zu verbreiten.
Es kommt nach Lambrechts Entwurf nicht darauf an, dass die Täter die Daten veröffentlich haben, um damit andere zu Straftaten aufzustacheln. Eine derartige böse Absicht ist für die Strafbarkeit nicht erforderlich. Es soll vielmehr genügen, dass das Verbreiten der Daten „geeignet ist“, die erwähnten Personen einer Gefahr auszusetzen.
Im März ins Bundeskabinett
Das könnte allerdings auch Journalisten oder Aktivisten gefährden, die Misstände anprangern und dabei Verursacher namentlich benennen - oder sogar Fotos von ihnen zeigen. Auch diese Verbreitung „gefährdender Daten“ könnte Wirrköpfe zu Straftaten anstacheln und deshalb strafbar sein. Es fehlt jedenfalls eine Klausel zum Schutz von Presse- und Meinungsfreiheit.
Immerhin hat das Justizministerium an einer anderen Stelle die Zügel angezogen. Während bei den Vorentwürfen der Koalition noch die Gefahr genügte, dass die Verbreitung der Daten Beleidigungen auslösen könnte, muss laut Lambrechts Entwurf nun ein Verbrechen oder eine Straftat gegen ein hochrangiges Rechtsgut wie die sexuelle Selbstbestimmung drohen.
Der Gesetzentwurf soll im März im Bundeskabinett und anschließend im Bundestag beschlossen werden.