Inland

Fatale Erinnerungslücken der Ermittler

von Thomas Horsmann · 21. Februar 2014

Erinnerungslücken und zweifelhafte Beweisstücke machen es dem Oberlandesgericht München nicht gerade leicht die Wahrheit im NSU-Prozess herauszufinden. In der 31. Verhandlungswoche ging es um die Wohnungen des NSU-Trios nach dessen Flucht und um die Vernehmungen von Zeugen aus dem Umfeld der mutmaßlichen Terroristen.

Laut den Ermittlungen des Bundeskriminalamts fanden Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe nach ihrer Flucht 1998 aus Jena in insgesamt acht Wohnungen Unterschlupf. Zunächst kam das Trio bei Thomas S. in Chemnitz für einige Tage unter. Dann bei einem Freund von Thomas S. für drei Wochen. In der Wohnung von Max-Florian B. hausten die drei Flüchtigen zwei Monate lang, bevor sie in eine wohl von Thomas S. vermittelte 1,5-Zimmer-Wohnung umzogen. Die letzte Wohnung in Chemnitz vermittelte André E. Dann zog das Trio in Zwickau in die Heisenbergstraße, wo es knapp ein Jahr lebte. Ab 1. Mai 2001 ließen sie sich in der Polenzstraße nieder, wo sie sieben Jahre unerkannt wohnten. Im Mai 2008 zogen sie in die Zwickauer Frühlingsstraße, dem letzten Versteck der NSU-Terroristen.

Der BKA-Ermittler war sich sicher, dass in allen Wohnungen Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gewohnt hatten. Woher er das wisse, fragte die Verteidigung von Zschäpe. Der Beamte konnte nur darlegen, dass es keinen Beweis dafür gebe, dass möglicherweise Mundlos in einer weiteren Wohnung gelebt habe. Zeugen die zu den Bewohnern der ersten Wohnungen Auskunft hätten geben können, habe es kaum gegeben. Sie erinnerten sich höchstens an Zschäpe und vielleicht an zwei Männer. Für die Verteidigung reichte das jedoch nicht aus, um die Behauptung der Anklage zu stützen, dass das Trio seit 1998 durchgehend zusammen gelebt habe. 

„Pogromly“-Spiele wurden vernichtet


Ähnlich schwach stellte sich die Beweislage zu den 1998 bei Beate Zschäpe gefundenen Spielen „Pogromly“ dar. Die beiden Exemplare des antisemitischen Brettspiels waren in  Thüringen nach zehn Jahren in der Asservatenkammer vernichtet worden. Das Exemplar der Anklage hatte V-Mann Tino B. besorgt. Der Ermittler, der zu dem Spiel Auskunft geben sollte, hatte es jedoch nie in Händen gehalten und konnte auch nicht sagen, ob es mit den bei Zschäpe gefundenen übereinstimmte.

Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss


Die Durchsuchungen von Wohnung und Garage, bei der die Spiele gefunden worden waren, stellte die Verteidigung ebenfalls in Frage. Sie waren ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss erfolgt. Die Aussage eines BKA-Beamten dazu dürfe deshalb nicht verwertet werden.  Die Bundesanwaltschaft hielt dies jedoch grundsätzlich für zulässig, da in Zschäpes Garage Sprengstoff gefunden worden war und somit Gefahr in Verzug bestanden habe.

In der Wohnung Zschäpes fand die Polizei nicht eines der angesprochenen „Pogromly“-Spiele sondern weitere interessante Gegenstände. An einer Wand hing eine Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz. In der Wohnung fanden sich zudem ein Gasrevolver, ein Luftgewehr mit Zielfernrohr, ein Wurfstern, eine Armbrust, ein Zwille, ein Buschmesser und ein Jagdmesser.

Polizisten mit Erinnerungslücken


Frank L., der Betreiber eines Szeneladens in Jena, wo Carsten S. die Mordwaffe Ceska 83 erworben haben soll, hatte sich bei mehreren Vernehmungen vor Gericht an so gut wie nichts mehr erinnern können. Bei seinen polizeilichen Vernehmungen war er gesprächiger gewesen, deshalb hatte Richter Manfred Götzl den vernehmenden Beamten als Zeuge geladen. Fatal, dass sich auch der Beamte nicht mehr richtig erinnern konnte. Die Protokolle waren, wie üblich bei polizeilichen Vernehmungen, keine Wortprotokolle, sondern sinngemäße  Zusammenfassungen des Gesagten. An Einzelheiten erinnerte sich der Beamte nicht mehr, nur noch daran, dass Frank L. nichts Konkretes gesagt habe.

Wie Uwe Mundlos eine neue Identität bekam


Schließlich vernahm Richter Götzl die Beamten, die Max-Florian B. vernommen hatten. B. hatte am Donnerstag die Aussage nach Paragraph 55 der Strafprozessordnung verweigert, weil er selbst Beschuldigter ist. B. hatte Uwe Mundlos seine Identität geliehen, die Polizei hatte einen Pass auf B.s Namen mit dem Bild von Mundlos gefunden und im Schutt der Frühlingsstraße eine Geburtsurkunde B.s entdeckt. Zudem hatte er den Flüchtigen in seiner Wohnung Unterschlupf gewährt. Bei den polizeilichen Vernehmungen hatte sich B. sehr kooperativ gezeigt und viel erzählt, womit er sich jetzt offenbar nicht belasten will.

Laut den Zeugen war B. durch seine damalige Freundin Mandy S. in Kontakt zum NSU-Trio gekommen. Die hatte ihre drei flüchtigen Freunde in B.s Wohnung untergebracht, während er im Urlaub war. B. freundete sich mit Mundlos an, dem er dann auch seinen Personalausweis zur Verfügung stellte. Damit konnte sich Mundlos einen Reisepass ausstellen lassen. Vor Böhnhardt habe B. jedoch Angst gehabt. Nach insgesamt zwei Monaten habe er die drei loswerden wollen, die dann auch ausgezogen seien. Danach gab es regelmäßige Kontakte, die offenbar dazu dienten über die Lebensumstände von B. auf dem Laufenden zu bleiben, zuletzt 2011.  Im Detail hatten auch in diesem Fall die beiden Beamten deutliche Erinnerungsschwächen, so dass wieder Zweifel blieben.

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Thomas Horsmann

ist freier Journalist und Redakteur.

 

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