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Faktencheck: Sollen Gas- und Öl-Heizungen ab 2024 verboten sein?

Ein Gesetzesentwurf von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sorgt für Furore. Sollen Gas- und Öl-Heizungen wirklich zum neuen Jahr verboten werden, wie u.a. Vertreter*innen der CDU behaupten? Ein Faktencheck.
von Kai Doering · 3. März 2023
Werden Ö- und Gas-Heizungen zum 1. Januar 2024 verboten? Ein Blick auf die Fakten sagt klar Nein.
Werden Ö- und Gas-Heizungen zum 1. Januar 2024 verboten? Ein Blick auf die Fakten sagt klar Nein.

Die Ausgangslage

Im Zuge ihres zweiten Entlastungspakets für die hohen Energiepreise beschloss die Bundesregierung vor fast genau einem Jahr nicht nur eine Einmalzahlung und die Einführung des 9-Euro-Tickets, sondern auch, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien befeuert wird. Die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang sprach mit Blick auf die notwendigen Importe von Gas und Öl von einer „energiepolitischen Unabhängigkeitserklärung“. Im Koalitionsvertrag war noch der 1. Januar 2025 als Starttermin für das Vorhaben vorgesehen. Diese Vorgabe muss im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert werden, das Bundesswirtschaftsminister Habeck nun reformieren will.

Was wird behauptet?

„Habeck will Gas- und Öl-Heizungen verbieten“, titelte in dieser Woche die Bild-Zeitung und sprach von einem „Heizungshammer“. Von politischer Seite wurde das gern aufgegriffen. Die Junge Union München sprach von „Habecks Heizungssozialismus“ und behauptete, „eine warme Wohnung wird mit den Grünen immer mehr zur Glückssache“. Und auch aus der Koalition selbst gab es scharfe Reaktionen. „Wohnen wird in diesem Land unbezahlbar, wenn jetzt alle Heizungen ausgetauscht werden müssen. Das werden wir verhindern“, schrieb der FDP-Bundestagsabgeordnete und Hamburger Landesvorsitzende Michael Kruse.

Was stimmt

Am 1. Januar 2024 müssen Hausbesitzer*innen nicht alle Gas- und Öl-Heizungen aus ihren Kellern reißen. Sie dürfen sie wie gewohnt weiterbetreiben. Es dürfen auch weiterhin alte Gas- und Öl-Heizungen repariert werden.

Gibt es einen Totalschaden einer bestehenden Gas- oder Öl-Heizung, muss die nach dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministers auch nicht umgehend etwa auf eine Wärmepumpe umgestellt werden. Es kann auch übergangsweise eine gebrauchte Gas- oder Ölheizung eingebaut werden. Die muss dann allerdings innerhalb von drei Jahren gegen eine Anlage ersetzt werden, die den neuen Vorgaben entspricht.

Anders sieht es für Heizungen aus, die neu eingebaut werden. Ab 1. Januar kommenden Jahres sind nur noch Neuanlagen zulässig, die mindesten 65 Prozent ihrer Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien beziehen. Damit sind vor allem Heizungen mit Wärmepumpen gemeint. Auch hybride Techniken, Fernwärme, Biomassekessel oder elektrische Heizungen sollen möglich sein.

Wie ist die aktuelle Heizungssituation?

Der Einbau von Gasheizungen bei neuen Wohngebäuden ist seit Jahren rückläufig. Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew) lag ihr Anteil im ersten Halbjahr 2022 bei gerade einmal einem Fünftel. Demgegenüber wird jedes zweite neu gebaute Haus mittlerweile mit einer Wärmepumpe beheizt. Ölheizungen werden schon seit mehr als zehn Jahren kaum noch neu eingebaut.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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