Inland

EU-Staaten einigen sich auf gemeinsames Asylrecht

von Carl-Friedrich Höck · 28. März 2013

Es hat lange gedauert: 1999 vereinbarten die EU-Staaten, ein einheitliches Asylsystem zu schaffen. Nun haben sich die zuständigen Abgeordneten des Europaparlaments mit der irischen Ratspräsidentschaft auf ein Gesetzespaket geeinigt.

Mit den Verhandlungen wollten die EU-Staaten sicherstellen, dass Asylsuchende in allen EU-Ländern die gleichen Bedingungen vorfinden – bei den Verfahren, dem persönlichen Schutz und der sozialen Versorgung. „Es gibt massive Unterschiede bei den Lebensbedingungen der Asylbewerber“, sagt Birgit Sippel, die für die SPD im Europäischen Parlament sitzt. „In einigen EU-Staaten bekommen sie teilweise überhaupt keine Unterkünfte und keine Versorgung.“

Es sei jedoch schwierig gewesen, sich auf gemeinsame Standards zu einigen, sagt Sippel. Dabei habe auch eine Rolle gespielt, dass die Situation der Asylsuchenden in kaum einem Land ganz oben auf der politischen Tagesordnung stehe. „Es gibt eigentlich immer Dinge, die den Regierungen wichtiger sind.“

Birgit Sippel ist Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments. Die Details der Einigung zum Asylrecht lagen ihr am Mittwoch noch nicht vor. Das Parlament wird sich erst im April mit dem Gesetzespaket befassen. Es gilt als wahrscheinlich, dass es den neuen Regeln zustimmen wird.

Polizei kann auf Asylbewerber-Datenbank zugreifen

Medienberichten zufolge regelt das Asylpaket, dass auch in Zukunft das sogenannte Dubliner Verfahren angewendet wird: Für Asylverfahren ist der EU-Staat zuständig, den der Bewerber als Erstes betritt.

Neu ist, dass Strafverfolgungsbehörden künftig bei schweren Verbrechen auf die Datenbank Eurodac zugreifen können. In der Datenbank werden seit zehn Jahren die Fingerabdrücke von Asylbewerbern gespeichert. Sie stehe aber nur „unter sehr strengen Bedingungen und als letztes Mittel bereit“, sagte die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström der Süddeutschen Zeitung.

Nicht gelungen ist es den Staaten, sich auf eine einheitliche Liste sicherer Drittstaaten zu einigen, in die Asylbewerber ohne weitere Prüfung abgeschoben werden dürfen. Dafür sollen die Asylverfahren künftig schneller abgeschlossen werden. Derzeit dauern sie im Durchschnitt zwei bis drei Jahre, in Zukunft soll ein Jahr genügen.

Streit um Schnellverfahren

Umstritten war die sogenannte Flughafenregelung, nach der im Schnellverfahren über Anträge von Flüchtlingen entschieden werden kann. Die deutsche Bundesregierung hatte darauf gedrungen, diese Regelung zu erhalten. Sie befürchtet, dass das Asylrecht andernfalls missbraucht werden könnte. Der Tagesspiegel berichtet, dass laut einer irischen Diplomatin Schnellverfahren auch in Zukunft möglich sein sollen. Besonders schutzbedürftige Personen würden aber mit zusätzlichen Verfahrensrechten ausgestattet.

„Die deutsche Regierung möchte auch unbegleitete Minderjährige gerne abschieben“, sagt Birgit Sippel. Dabei gehe es oft um 14-Jährige, Zwölfjährige oder noch Jüngere. Gerade, wenn es um diese Kinder und Jugendlichen gehe, müsse man sich aber viel Mühe geben, ihre besondere Situation zu bewerten. Erst dann dürfe man über die Frage nachdenken, ob man sie in ihre Heimatländer zurückführen könne.

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Carl-Friedrich Höck

arbeitet als Redakteur für die DEMO – die sozialdemokratische Fachzeitschrift für Kommunalpolitik.

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