Inland

EU lockert Feinstaub-Richtlinie für Städte

von Stefan Grönebaum · 22. September 2005
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Die Europäische Kommission hat ihre Pläne zur Luftreinhaltung bis 2020 deutlich abgeschwächt. Sie reagierte damit auf heftige Kritik von Industrie, des Transportgewerbes, der Agrarverbände sowie der Kommunen. Nun will Umweltkommissar Stavros Dimas die Schadstoffe bis zum Jahr 2020 nur noch um 40 Prozent verringern. Nun sollen natürliche Stäube herausgerechnet und dafür die als besonders gesundheitsschädlich geltenden ultrafeinen Stäube um 20 Prozent verringert werden. Die Lockerung senkt die Kosten für die Umsetzung von jährlich 11,6 auf 7,1 Milliarden Euro. Dafür sinkt die Zahl der vorzeitigen Sterbefälle bis 2020 nur von 370 000 auf 230 000 Tote jährlich.

Besonders entgegen kommt die Kommission den Kommunen. Die seit dem 1. Januar 2005 geltende Feinstaubrichtlinie sieht vor, dass Städte die Maximalbelastung von 50 Mikrogramm Staub je Quadratmeter Luft nur an 35 Tagen im Jahresdurchschnitt übersteigen dürfen. Da dies in vielen Städten in Deutschland, Niederlanden und Italien der Fall war (die nächste DEMO berichtet ausführlich), sollen die Grenzwerte in jenen Städten großzügiger ausgelegt werden, die ein Programm zur Luftreinhaltung vorlegen.

Umweltminister Jürgen Trittin warnte vor einem "Freifahrtschein für Kommunen, die Luftreinhaltung auf die lange Bank zu schieben." Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe kritisieren einen "Kniefall vor den Lobbyisten der Autoindustrie und der Kommunen." Der Vorstoß, so ein Sprecher, werde jedoch im EU-Parlament scheitern. Der Vorschlag muss in Minsterrat und Parlament beraten werden, selbst eine rasche Änderung griffe nicht vor Anfang 2006.

Handelsblatt, Süddeutsche und Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 22. September, www.duh.de

Autor*in
Stefan Grönebaum

war von 1994 bis 1998 Büroleiter und Persönlicher Referent des SPD-Fraktionsvorsitzenden Rüdiger Fikentscher.

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