Die Ehe soll für Homosexuelle geöffnet werden, so die Forderung der SPD. Am Freitag bringen fünf Bundesländer einen entsprechenden Gesetzantrag im Bundesrat ein. Schwusos-Sprecher Ansgar Dittmar kritisiert die Blockade-Haltung der Union.
Das ist ein schöner Erfolg, so Dittmar, der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos). Immerhin fünf Bundesländer, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein stellen den Antrag für ein „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts.“ Wegen der rot-grünen Mehrheit gilt die Zustimmung im Bundesrat als wahrscheinlich, ebenso klar ist aber die Ablehnung im Bundestag durch die Unionsparteien.
Zuletzt hatte es innerhalb der CDU/CSU eine kontroverse Diskussion gegeben. So hatte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt gegen die so genannte Homo-Ehe gewettert mit der Begründung, er wolle „einer stillen Mehrheit die Stimme verleihen gegen eine schrille Minderheit“. Für Dittmar war nicht nur diese Unions-Aussage „grenzwertig“: „Es ist unglaublich, wie viele Vorurteile da formuliert wurden.“ Er appellierte im Pressegespräch in Berlin: „Es geht hier um Menschen und deren Lebensentwürfe. Über die sollte nicht geurteilt werden, sondern geschaut werden, wie etwas geregelt werden kann.“
Rechte für Minderheiten sind doch nichts Neues
Dittmar verwies auf den Deutschland-Trend: In der Umfrage im März hatten sich 66 Prozent der Befragten für die Öffnung der Ehe ausgesprochen. „Außerdem ist es doch nichts Neues, dass die Mehrheitsgesellschaft Minderheiten Rechten einräumt“, so der Schwusos-Sprecher.
Er sieht aber: „Mit der Union wird es die Homo-Ehe nicht geben. Da braucht es andere Bundestags-Mehrheiten nach dem 22. September.“
Auf Bewegung der Union hofft Dittmar, wenn voraussichtlich im Frühsommer das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften beim Steuerrecht erwartet wird. Dabei geht es um das Ehegattensplitting, das bislang nur Verheiratete, also heterosexuelle Paare, besser stellt und nicht eingetragene Lebensgemeinschaften. Zuvor hatte Karlsruhe die Rechte von Schwulen und Lesben beim Adoptionsrecht gestärkt.