Inland

Erbschaftsteuer wieder vor Gericht: Regierung soll sich einigen

Nachdem der Bundesrat das umstrittene Gesetz zur Erbschaftsteuer vergangene Woche gestoppt hat, will sich das Bundesverfassungsgericht nun selbst einschalten. In einem Brief an Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat droht Karlsruhe mit einer „Vollstreckungsanordnung“.
von Christian Rath · 14. Juli 2016
Der Streit um die Erbschaftsteuer hält an. Das Bundesverfassungsgericht drängt auf eine Einigung
Der Streit um die Erbschaftsteuer hält an. Das Bundesverfassungsgericht drängt auf eine Einigung

Das Bundesverfassungsgericht drängt die Politik, sich schnell auf eine Reform der Erbschaftsteuer zu einigen. In einem Brief an Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat droht Karlsruhe jetzt mit einer „Vollstreckungsanordnung“. Bisher können Unternehmenserben große Werte auch dann steuerfrei erben, wenn dies nicht der Sicherung von Arbeitsplätzen dient. Dies hatten die Verfassungsrichter jedoch im Dezember 2014 beanstandet. Bis zum 30. Juni 2016 sollte die Politik eine Neuregelung beschließen.

Zugeständnisse an Unternehmenserben zu groß

Die Große Koalition im Bundestag beschloss zwar Ende Juni ein neues Erbschaftsteuer-Gesetz. Doch der Bundesrat lehnte die Regelung Anfang Juli ab. SPD-, Grün- und Links-regierte Länder kritisierten zu große Zugeständnisse an die Unternehmenserben und riefen den Vermittlungsausschuss an. Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, kündigte jetzt in einem knappen Brief an, dass sich sein Senat Ende September erneut mit der Erbschaftsteuer befassen wird.

Konkret hätte das Gericht dabei wohl drei Möglichkeiten. So könnte es – erstens – eine Übergangsregelung beschließen und dabei selbst die Privilegien für Firmenerben definieren. Oder das Gericht könnte – zweitens – bestimmen, dass die Privilegien nach einer weiteren Frist ersatzlos enden, wenn der Gesetzgeber bis dahin nichts beschließt. Firmenerben würden dann behandelt wie andere Bürger auch. Die Richter könnten – drittens – aber auch das Thema noch einmal vertagen, falls sich im September abzeichnet, dass sich Bundestag und Bundesrat doch noch auf eine Reform einigen.

Karlsruhe drängt auf Erbschaftsteuer

Nur eine Option besteht nicht: Karlsruhe wird die Erbschaftsteuer nicht ersatzlos entfallen lassen, falls sich die Politik nicht einig wird. Darauf hatten sich die Verfassungsrichter schon in den Nachberatungen nach ihrem Urteil verständigt und damit entsprechenden Spekulationen der CDU/CSU den Wind aus den Segeln genommen.

Bisher hat das Bundesverfassungsgericht erst einmal eine nachträgliche Vollstreckungsanordnung angedroht. Das war 2013, als es um die Gleichstellung von Homo-Partnerschaften bei der Grunderwerbsteuer ging. Damals reagierte der Gesetzgeber, bevor Karlsruhe sich erneut mit der Sache beschäftigte.

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