Inland

EON abgemahnt

von Die Redaktion · 14. Dezember 2005
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"Die Gaslieferverträge von Eon Ruhrgas verstoßen gegen europäisches und deutsches Kartellrecht", sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge zur Begründung. Bei seinen Ermittlungen hatte die Behörde festgestellt, dass rund 70 Prozent der Stadtwerke im Netzgebiet von Eon langfristige Verträge (Laufzeiten von 15 bis 25 Jahren) mit dem Essener Energieversorger abgeschlossen haben. Neue Anbieter hätten daher kaum Chancen auf dem Markt. Laut EU-Recht dürfen Energieriesen wie Eon aufgrund ihrer Marktmacht aber nur Verträge auf maximal zwei Jahre abschließen.

Bereits seit Monaten hatte es Verhandlungen zwischen dem Bundeskartellamt und den 15 deutschen Ferngasunternehmen gegeben. Ziel war es, den Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu verbessern. Eine Einigung scheiterte nach Ansicht des Kartellamtes am Widerstand von Eon. Der Energieversorger war lediglich dazu bereit, sich mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung auf kürzere Lieferzeiten festzulegen. Dem Kartellamt reichte diese Selbstverpflichtung aber nicht aus, da sie nur für neue Verträge gelte.

Langfristige Auseinandersetzung

Eon Ruhrgas hat nun bis zum 9. Januar Zeit, sich zu der Abmahnung zu äußern. "Falls sich Eon der Abmahnung widersetzt, werden wir EON mit einer Untersagungsverfügung zu einer sofortigen Änderung seiner Praxis auffordern", kündigte Irene Sewczyk vom Bundeskartellamt an. Gegen eine solche Untersagungsverfügung hat das Unternehmen bereits juristischen Widerstand angekündigt. Ein längerer Streit scheint also vorprogrammiert. Verbraucherschützer wiesen deshalb darauf hin, dass Gaskunden vorerst nicht von mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt profitieren könnten.

Karsten Wiedemann

Quelle: taz, Die Welt, Frankfurter Rundschau

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