Im Mittelpunkt der am Mittwoch beschlossen Regelungen steht das Zuteilungsgesetz, mit dem die Menge der Verschmutzungszertifikate festgelegt wird, die in den Emissionshandel kommen. Nach
längerem Streit haben sich Bundesregierung und EU-Kommissionen auf 453,1 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr geeinigt. Das sind 57 Millionen Tonnen weniger als in der ersten Zuteilungsperiode zwischen
2005 und 2007. Ursprünglich wollte die Bundesregierung Zertifikate für 465 Millionen Tonnen ausgeben.
Das Zuteilungsgesetz bestimmt die Regeln für die Zuteilung der CO2-Zertifikate an die teilnehmenden Anlagebetreiber. Je höher die Effizienz einer Anlage ist, desto eher liegt die Zuteilung am
Bedarf. Im Umkehrschluss erhalten alte und ineffiziente Anlagen weniger Emissionsrechte als sie benötigen. Sie müssen entweder zukaufen oder ihre Anlagen modernisieren.
Bei der Stromproduktion wird die unterschiedliche CO2-Intensität von Gas und Kohle berücksichtigt, eine Differenzierung zwischen Stein- und Braunkohle erfolgt jedoch nicht. Die
CO2-intensivste Form der Stromerzeugung, die Braunkohle, habe damit auch die höchsten CO2-Kosten zu tragen, betone Umweltminister Gabriel.
Kritik von Umweltverbänden
Umweltverbände wie Greenpeace kritisieren dennoch, dass die Bundesregierung die CO2-Zertifikate verschenke. Auf diese Weise würden klimaschädliche Energieträger wie Braunkohle gefördert. So
stoße das im Bau befindliche Braunkohlekraftwerk im sächsischen Boxberg jedes Jahr 4,4 Millionen Tonnen CO2 aus, dies entspreche den jährlichen Abgas-Emissionen von 1,5 Millionen Autos.
Karsten Wiedemann
Quelle: ddp
0
Kommentare
Noch keine Kommentare