Inland

Elbbrücke muss gebaut werden

von Stefan Grönebaum · 14. März 2007
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Gestern wurde eine Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes bekannt, die Sachsens Hauptstadt verpflichtet, den siegreichen Bürgerentscheid zum Bau der sog. Waldschlösschen-Brücke im Elbtal umzusetzen. Der unmittelbaren Demokratie, so die Richter, komme entscheidende Bedeutung für die demokratische Rechtsordnung zu. Auch eine spätere Einigung der Stadtratsmehrheit mit der UNESCO, auf den Brückenbau zu verzichten, um den Titel Weltkulturerbe nicht zu gefährden, stehe dahinter zurück.

Die UNESCO-Weltkulturerbe-Komission hatte das Dresdner Elbtal 2004 in die Weltkulturerbe-Liste aufgenommen. 2005 beschloss eine Mehrheit der Dresdner Bürgerinnen und Bürger, die Brücke im Elbtal zu bauen. Als die Stadt sich anschickte, dies umzusetzen, drohte die Kommission mit der Aberkennung des Welterbestatus. Daraufhin verzichtete die Ratsmehrheit auf den Brückenbau, die Baubefürworter riefen die Justiz an. Nun droht erneut die Aberkennung des Erbestatus durch die UNESCO, was bisher noch nicht vorgekommen ist.

Gegner des Brückenbaus wie der PDS-Stadtverordnete Andre Schollbach, fordern den amtierenden OB auf, das Bundesverfassungsgericht anzurufen: "Nur so kann die Brücke noch verhindert werden." Die Gegner weisen darauf hin, dass die angegebenen Verkehrszahlen überzogen gewesen seien. Außerdem, so die sächsische Grünen-Fraktionssprecherin Antje Hermenau, habe MP Georg Milbradt (CDU) zu wenig getan, um ziwschen den streitenden Gruppen zu vermitteln. Der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) dagegen begrüßte den Spruch des OVG: "Es ist ein Sieg der kommunalen Demokratie."

Quellen: die tageszeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14. März 2007, www.dresden.de

Autor*in
Stefan Grönebaum

war von 1994 bis 1998 Büroleiter und Persönlicher Referent des SPD-Fraktionsvorsitzenden Rüdiger Fikentscher.

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