Einigung in der Ampel: So soll das geplante Cannabis-Gesetz aussehen
Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich auf einen finalen Entwurf für das Cannabis-Gesetz geeinigt. Dieses soll den Konsum legalisieren sowie den Kinder- und Jugendschutz verbessern. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gesetzentwurf.
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Cannabis wird nicht nur eine berauschende, sondern auch eine heilende Wirkung zugeschrieben.
Was ist das Ziel des Cannabis-Gesetzes?
Die Bundesregierung will den Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen für den privaten Konsum legalisieren. Der Gesetzentwurf sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Ermöglicht werden sollen der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Mit dem Gesetzentwurf werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert, heißt es in dem Papier. Das Gesetz soll zudem zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beitragen, Aufklärung und Prävention stärken, den Schwarzmarkt eindämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz verbessern.
Welche Cannabis-Menge ist beim Eigenanbau und Eigenbesitz künftig erlaubt?
Die Regeln für den Eigenanbau werden gelockert. Der erlaubte Besitz wurde von den bisher geplanten 25 auf 50 Gramm angehoben, zumindest im privaten Raum. Diese Mengen gelten für getrocknetes Cannabis. Gestattet sind bis zu drei Pflanzen. Für Menschen, die die Droge auf ärztliche Anordnung medizinisch nutzen und über entsprechende Nachweise verfügen, gelten diese Obergrenzen nicht.
Welche Strafen drohen bei Überschreitung der Höchstmenge?
Liegt die Menge im privaten Raum unterhalb von 60 Gramm, wird dies als Ordnungswidrigkeit gewertet. In solchen Fällen können Bußgelder verhängt werden. Deren Höhe hängt vom Einkommen der Beschuldigten ab. Sie soll von maximal 100.000 auf maximal 30.000 Euro gesenkt werden. Anders ist die Regelung für den öffentlichen Raum: Dort soll ab einer Menge von 30 Gramm das Strafrecht greifen. Dann seien Haftstrafen von bis zu drei Jahren möglich, heißt es aus der SPD-Bundestagsfraktion.
Welche Grenzwerte gelten im Straßenverkehr?
Ein neuer Grenzwert für den Wirkstoff THC wurde bislang nicht festgelegt. Erwartet wird, dass Expert*innen des Bundesverkehrsministeriums bis Ende März einen Vorschlag machen, der anschließend im Straßenverkehrsgesetz verankert wird. Der bisherige Wert von einem Nanogramm je Milliliter Blutserum wird als zu niedrig eingeschätzt.
Was ist für den Kinder- und Jugendschutz geplant?
Im Umkreis von Schulen, Spielplätzen und vergleichbaren Orten wird für den Konsum ein Mindestabstand von 100 Metern vorgeschrieben. Vorgesehen ist ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen. Eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über die Wirkung und Risiken von Cannabis soll die Prävention unterstützen.
Ab wann gilt das Gesetz?
Das ist noch unklar. Angepeilt wird der 1. April 2024. In der SPD-Bundestagsfraktion geht man davon aus, dass der Gesetzentwurf noch im Dezember oder Anfang Januar in zweiter und dritter Lesung beraten wird. Anschließend befindet der Bundesrat über das geplante Gesetz.