Inland

Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehen

von Carl-Friedrich Höck · 6. Juni 2013

Vom Ehegattensplitting können auch gleichgeschlechtliche Paare profitieren. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag. Damit stellte es eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich mit der klassischen Ehe gleich.

Die Regelung gilt sogar rückwirkend bis 2001, urteilte das Gericht. Die bisher praktizierte Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften sei verfassungswidrig.

„Es ist beschämend, dass wieder einmal erst das Bundesverfassungsgericht angerufen werden musste, um die Bundesregierung auf den Boden des Grundgesetzes zu holen“, sagte die SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles nach dem Urteil. Die Familien- und Steuerpolitik der Bundesregierung basiere „auf dem homophoben, diskriminierenden Weltbild der Merkel-Union“. Die SPD fordere die vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften bereits seit ihrer Einsetzung.

Schwarz-gelbe Blockade

Bis auf die Union haben sich zuletzt alle Parteien im Bundestag für die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften ausgesprochen. Entsprechende Anträge von SPD und Grünen lehnte das Parlament im März jedoch ab. Die FDP blockierte die Gleichstellung, um den Koalitionsfrieden mit der Union nicht zu gefährden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Blockade nun durchbrochen. Bis das Gesetz entsprechend geändert ist, können die bestehenden Regelungen für Ehepaare auch für eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden.

„Merkels Koalition ist eine Getriebene des Bundesverfassungsgerichts“, kommentierte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann die Entscheidung. Die Bundesregierung „diskreditiert Lebenspartnerschaften, die füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen, nur weil sie das gleiche Geschlecht haben.“

Schwusos: „Deutschland hinkt hinterher“

Der Bundesvorsitzende der Schwusos (Lesben und Schwule in der SPD) Ansgar Dittmar kritisierte: „Deutschland hinkt im europäischen Vergleich bei der Gleichstellung von Lesben und Schwulen hinterher, weil derzeit nicht die Bundesregierung, sondern das Bundesverfassungsgericht Motor der Gleichstellung ist.“ Angela Merkel übernehme „die Rolle des Bremsblocks“.

Die Entscheidung des Gerichts sei nur der Anfang, betonte Dittmar. „Die vollständige steuerrechtliche Gleichstellung kann nur ein Schritt hin zur Öffnung der Ehe sein.“ Persönlich und wirtschaftlich seien gleichgeschlechtliche Paare ebenso miteinander verbunden wie Ehepaare. Das müsse endlich auch die Bundesregierung anerkennen.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Elke Ferner wertete das Urteil als „die nächste Klatsche für Schwarz-Gelb“. Auch die Grünen begrüßten das Urteil. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag Volker Beck sagte: „Ich bin überglücklich: Das ist ein Sieg auf der ganzen Linie.“ Sarkastisch fügte er an: „Wir werden gut von Karlsruhe regiert!“

Mehr zum Thema:
Homo-Ehe: "Es geht um Menschen und deren Lebensentwürfe"

Autor*in
Avatar
Carl-Friedrich Höck

arbeitet als Redakteur für die DEMO – die sozialdemokratische Fachzeitschrift für Kommunalpolitik.

0 Kommentare
Noch keine Kommentare