Doppelbesteuerung der Rente: Wie die SPD das verhindern will
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Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofes zur Rentenbesteuerung stellt die SPD klar: „Es darf keine Doppelbesteuerung von Renten geben. Dies gilt sowohl für heutige als auch für künftige Rentnergenerationen.“ Das erklären als Reaktion auf das Urteil Lothar Binding, der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, und Cansel Kiziltepe, die zuständige Berichterstatterin der Fraktion. „Die SPD spricht sich deshalb in der kommenden Legislatur für eine Einkommensteuerreform aus, bei der die steuerliche Abzugsfähigkeit von Rentenbeiträgen verbessert wird“, so die beiden Abgeordneten.
Der Bundesfinanzhof in München hatte am Montag zwei Klagen von Rentner*innen als unbegründet abgewiesen, die eine Doppelbesteuerung ihrer Altersbezüge beklagt hatten. Das oberste deutsche Steuergericht entschied, die bisher geltende Regelung sei verfassungsgemäß. Es liege gegenwärtig keine Doppelbesteuerung bei Rentner*innen vor.
SPD: Risiko von Doppelbesteuerung ist gering
Der Bundesfinanzhof sieht jedoch die Gefahr, dass eine solche Doppelbesteuerung von Altersbezügen in den kommenden Jahren droht. Um dies zu verhindern, machen die Münchner Richter dem Gesetzgeber in Berlin konkrete Vorgaben. Danach darf der Grundfreibetrag nicht in die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mit einbezogen werden. Das gleiche gilt auch für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und für den Werbungskostenpauschbetrag.
Trotz der Einschätzung des Bundesfinanzhofes bewerten die SPD-Finanzexperten Binding und Kiziltepe die Wahrscheinlichkeit, dass bereits heutige Rentner*innen einer Doppelbesteuerung unterliegen als gering. Das Risiko einer Doppelbesteuerung bestehe aber für künftige Rentner*innengenerationen. „Für die SPD ist klar, dass es weder für heutige, noch für künftige Rentnergenerationen zu einer Doppelbesteuerung ihrer Renten kommen darf“, so die beiden Abgeordneten. Die Finanzverwaltung müsse nun genau prüfen, ob dies bereits aktuell in Einzelfällen vorkomme.
SPD: Jedes Einkommen nur einmal versteuern
Die Klagen vor dem Bundesfinanzhof richteten sich gegen die Folgen des seit 2005 geltenden Alterseinkünftegesetz. Mit ihm reagierte die frühere Regierung Schröder auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2002 die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung für verfassungswidrig erklärt hatte. Beamt*innen zahlen nämlich Steuern auf ihre Pension, Rentner*innen bezahlten sie bis dato nicht.
Für die SPD war immer klar, dass jedes Einkommen nur einmal versteuert werden soll. Das bedeutet: Kommen die Rentenversicherungsbeiträge aus versteuertem Einkommen, dann ist dieser Teil der Rente später steuerfrei. Kommt die Einzahlung aus unversteuertem Einkommen, dann wird die Rente später versteuert, man spricht hier auch von „nachgelagerter Besteuerung“.