Dirk Wiese: Neues Bundespolizeigesetz ist „Verdienst der SPD-Bundestagsfraktion“
imago images/Political-Moments
Dirk Wiese, das Bundeskabinett hat am heutigen Dienstag eine Novellierung des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Warum war die Neufassung nötig?
Die letzte große Änderung des Bundespolizeigesetzes datiert auf das Jahr 1994. Seitdem haben sich viele Anforderungen und auch Herausforderungen der Bundespolizei gewandelt. Eine Neufassung war folglich dringend nötig, um den Polizistinnen und Polizisten mehr Einsatzfähigkeiten zu geben, aber auch damit diese effektiver auf Bedrohungen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, beispielsweise Schleuserkriminalität und Menschenhandel, reagieren können. Wichtige Änderungen gibt es auch im Rahmen der Terrorismusbekämpfung, die sich aus den Schlussfolgerungen aus dem Fall des Terroristen Anis Amri ergeben haben.
Bundesinnenminister Seehofer hatte ja bereits im Januar des letzten Jahres einen Referententwurf vorgelegt, der war aber am Widerspruch der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken gescheitert. Wie kam es dann doch noch zu einer Einigung zwischen den Koalitionspartnern?
Gerade bei Fragen der inneren Sicherheit wägen wir immer sehr genau zwischen Freiheit und Sicherheit ab. Die jetzt erfolgte richtige und wichtige Einigung auf eine umfassende Reform des Bundespolizeigesetzes ist ein Verdienst der SPD-Bundestagsfraktion. Horst Seehofer hatte im Sommer bereits das Handtuch geworfen und das Gesetzgebungsverfahren auf den Ablagestapel im Innenministerium gelegt. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir dann auf unseren Vorschlag das Heft des Handelns selbst in die Hand genommen und unabhängig von Seehofer eine wichtige Verständigung erzielt.
An welchen Punkten hat sich die SPD gegenüber der Union durchgesetzt?
Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung haben wir einen sehr eingeschränkten Anwendungsbereich auf Fälle von Schleuserkriminalität und Menschenhandel. In diesen Fällen ist die Erweiterung notwendig, um gezielter gegen diese menschenverachtende Form der organisierten Kriminalität vorzugehen. Wichtig war uns auch, dass es künftig klare Standards für die Unterbringung der Polizistinnen und Polizisten an Flughäfen und Bahnhöfen gibt und diese nicht den letzten noch freien Raum zugewiesen bekommen.
Auch die SPD musste Kompromisse machen: An welchen Stellen genau?
Ich sehe das etwas anders: Wir haben insgesamt ein gutes Ergebnis für die Polizistinnen und Polizisten heraus verhandelt, das ich vollumfänglich unterstütze. Die SPD steht an der Seite unserer Einsatzkräfte.
Die Bundespolizei erhält neue Befugnisse. Was sind die wichtigsten?
Die punktuelle Ausweitung der Strafverfolgungszuständigkeiten ist sinnvoll. Kurz erklärt: Bisher war die Bundespolizei z.B. für einen Diebstahl im Bahnhofsbereich zuständig, solange es sich nur um ein Vergehen handelte. Wurde dabei Gewalt angewendet und damit tatbestandlich ein Verbrechen, dann musste sie das Verfahren an die Landespolizei abgeben. Jetzt bleibt sie aber generell zuständig, wenn der Aufgabenbereich in § 12 Bundespolizeigesetz normiert ist. Hinzugekommen ist auf der anderen Seite eine neue Zuständigkeit bei Delikten die mit Drohnen oder Laserpointern an Flughäfen in Verbindung stehen. Bedrohungen, die es im Jahr 1994 noch nicht gegeben hat. Dies verdeutlicht nochmal den Reformbedarf, welcher sich nach 26 Jahren ergeben hat.
Um ein Resümee zu ziehen: Inwieweit erleichtert das neue Gesetz die Arbeit der Polizei und erhöht die Sicherheit im Land?
Ein klares „Sehr weit“. Die Bundespolizei erhält eine wichtige Zuständigkeitserweiterung, die unter anderem die Landespolizei situativ entlastet. Zusätzlich statten wir sie mit wichtigen Ermittlungswerkzeugen aus und stärken sie in ihrem Verantwortungsbereich für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.